Zenith Minerals Limited kündigte ein Joint Venture mit der EV Metals Group (EVM) an. Die wichtigsten kommerziellen Bedingungen des Joint Ventures beinhalten: EVM kann eine 60%ige Beteiligung an zwei anfänglich zu 100% im Besitz von Zenith befindlichen Projekten Waratah Well und Split Rocks erwerben, indem es Zenith die Finanzierung bis zum Abschluss einer Machbarkeitsstudie überlässt, wobei Zenith einen Projektanteil von 40% behält. EVM muss die gesamte Finanzierung für die Erschließung, den Bau und die Inbetriebnahme der Mine einschließlich des Anteils von Zenith sicherstellen. Zenith muss seinen Anteil an der Projektfinanzierung einschließlich Zinsen aus dem Verkauf seines Anteils an den produzierten Mineralien zurückzahlen. Die Einzelheiten der Rückzahlung der Investitionsausgaben, einschließlich der Fristen, werden Gegenstand einer zukünftigen detaillierten Produktions-Joint-Venture- und Finanzierungsvereinbarung sein, die noch ausgehandelt werden muss. EVM muss innerhalb von 24 Monaten mindestens 7 Mio. AUD für die Exploration der Projekte Split Rocks oder Waratah Well oder für neue Projekte ausgeben, die von den Parteien einvernehmlich in das Joint Venture eingebracht werden, bevor EVM mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen freiwillig aus dem Joint Venture aussteigen kann, vorausgesetzt, dass EVM, falls es innerhalb von 24 Monaten keine Machbarkeitsstudie abschließt, als ausgestiegen gilt und keinen Anteil an den Lithiumrechten des Projekts erhält. EVM kann nach eigenem Ermessen entscheiden, wie die Ausgaben für die Joint-Venture-Projekte verwendet werden. Sollte EVM nicht innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum dieser Vereinbarung eine Machbarkeitsstudie abschließen, gilt EVM als zurückgetreten und diese Vereinbarung wird beendet. Die Vereinbarung beinhaltet ein neues Lithiumrechte-Joint-Venture für die Projekte Split Rocks und Waratah Well von Zenith in Westaustralien und umfasst ein Einflussgebiet (AOI), das sich in einem Kreis mit einem Durchmesser von 50 km vom Zentrum jedes Projektgebiets erstreckt. Wenn eine der beiden Parteien eine Liegenschaft innerhalb des AOI erwerben möchte, muss sie der anderen Partei zunächst das Recht anbieten, ihren jeweiligen Joint-Venture-Anteil innerhalb dieser Liegenschaft zu erwerben. Zenith behält die Nicht-Lithium-Metallrechte an den beiden Projekten Split Rocks und Waratah Well. Jede Partei hat das nicht-exklusive Recht, weitere Projekte in das Joint Venture einzubringen, um nach Lithium/EV-Metallen zu suchen. Sollten sich die Parteien darauf einigen, neue Projekte in das Lithium-Joint-Venture einzubringen, so gelten die oben genannten Bedingungen, wobei jede Partei ihre anteiligen Kosten für den Ersterwerb finanziert. Sollte ein zusätzliches Projekt erworben werden, bei dem die prozentuale Beteiligung am Joint Venture weniger als 100 % beträgt, werden die Joint-Venture-Partner diesen Anteil auf einer 60:40-Basis besitzen (EVM - 60 %: ZNC - 40 %). Die Vereinbarung unterliegt einer Reihe weiterer branchenüblicher Klauseln und Bedingungen, wie z.B. höhere Gewalt, Gerichtsbarkeit, Garantien, Vertraulichkeit und GST, wobei die Joint-Venture-Bedingungen einer formelleren Ersatzvereinbarung mit dem Muster der Energy and Resources Law Association (AMPLA) Exploration 2 Party Farmin JV Agreement Minerals) Approved Version 2 übereinstimmen.