BERLIN (Dow Jones)--Um den Plastikmüll zu verringern, werden in der Gastronomie Mehrwegbehälter für To-Go-Kaffees oder Take-Away-Essen ab 2023 verpflichtend. Eine entsprechende, von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegte Änderung des Verpackungsgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

"Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel", erklärte Schulze. "Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden." Sie sprach von einem wichtigen Schritt, "um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen". Ausnahmen von der Regel gelten für Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Aber sie müssen den Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

Zudem wird die Pfandpflicht ab 2022 auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Die bisherigen Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen entfallen dann. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Neue Kunststoffflaschen sollen künftig möglichst nicht mehr aus Erdöl, sondern zunehmend aus altem Plastik hergestellt werden. Daher müssen PET-Getränkeflaschen laut dem Gesetzentwurf ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen künftig auch die Einhaltung der Regeln prüfen.

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January 20, 2021 05:30 ET (10:30 GMT)