Generalversammlung am 15. Januar 2019 beschliesst Ordentliche Kapitalerhöhung und Genehmigte Kapitalerhöhung

EQS Group-Ad-hoc: ACRON HELVETIA I Immobilien AG / Schlagwort(e):              
Generalversammlung/Kapitalerhöhung ACRON HELVETIA I Immobilien                 
Aktiengesellschaft - Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019   
beschliesst Ordentliche Kapitalerhöhung und Genehmigte Kapitalerhöhung         
                                                                               
15.01.2019 / 18:00 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Ad Hoc Mitteilung                                                              
                                                                               
ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft - Ausserordentliche             
Generalversammlung am 15. Januar 2019 beschliesst Ordentliche Kapitalerhöhung  
und Genehmigte Kapitalerhöhung                                                 
                                                                               
Solothurn, 15. Januar 2019 - In den Räumlichkeiten der ACRON AG, Splügenstrasse
14, 8002 Zürich, Schweiz, hat heute ab 10:10 Uhr, die ausserordentliche        
Generalversammlung der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft (BX:     
AHAN; ISIN: CH0102012843) stattgefunden.                                       
                                                                               
Die Generalversammlung hat sowohl die Ordentliche Kapitalerhöhung um maximal   
CHF 4'000'001.60 auf maximal CHF 8'357'904.80 sowie die Genehmigte             
Kapitalerhöhung um ein genehmigtes Aktienkapital im Nennbetrag von maximal CHF 
2'178'948.80 mit dem erforderlichen Mehr beschlossen.                          
                                                                               
Über ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft                            
Die ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft ist auf das Halten und      
Verwalten zweier Investitionsliegenschaften ausgelegt. Seit Dezember 2007 hält 
die Gesellschaft die Büro- und Logistikimmobilie Lyreco in Buchs, Kanton       
Zürich. Zum 1. Januar 2009 fusionierte die Gesellschaft mit der Südpark        
Zuchwilerstrasse Immobilien AG. Damit einhergehend hält sie seither als zweite 
Investitionsliegenschaft die Büroliegenschaft Südpark Solothurn. Seit dem 30.  
September 2009 sind die Aktien der ACRON HELVETIA I Immobilien                 
Aktiengesellschaft (Börsensymbol: AHAN; ISIN: CH0102012843) an der BX SWISS    
(vormals BX Berne eXchange) kotiert. www.acron-helvetia1.ch                    
                                                                               
Disclaimer                                                                     
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Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder in einer   
anderen Gerichtsbarkeit, in welcher die Verbreitung oder Veröffentlichung      
gesetzeswidrig wäre, weder direkt noch indirekt veröffentlicht, vertrieben oder
herausgegeben werden. Dieses Dokument ist kein Angebot zum Verkauf von         
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Japan.                                                                         
                                                                               
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von irgendwelchen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die     
Wertpapiere der ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft, auf welche sich
diese Unterlage bezieht, wurden und werden nicht unter dem unter dem United    
States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem "Securities
Act") registriert, und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne      
Registrierung weder angeboten noch verkauft werden, ausser es kann eine        
anwendbare Ausnahme von den Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes   
gemacht werden oder im Rahmen einer Transaktion, welche den                    
Registrierungsbedingungen des Wertpapiergesetzes nicht unterliegt. Ein         
öffentliches Angebot von Wertpapieren wird in den Vereinigten Staaten nicht    
stattfinden. Jeglicher Verkauf der in dieser Kommunikation erwähnten           
Wertpapiere findet ausschliesslich an qualifizierte institutionelle Käufer     
(QIBs "qualified institutional buyers") wie in Regel 144A des Securities Act   
definiert, und im Vertrauen darauf, statt.                                     
                                                                               
Dieses Dokument ist weder ein Emissions- oder Kotierungsprospekt noch eine     
ähnliche Mitteilung gemäss Artikel 652a, Artikel 752 und/oder Artikel 1156 des 
Schweizerischen Obligationenrechts oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements
der SIX Swiss Exchange AG oder dem Kotierungsreglement der BX Bernexchange und 
wurde von keiner Behörde geprüft. Jedes Angebot von Wertpapieren der ACRON     
HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft wird nur mittels und auf Grundlage    
eines Emissions- und Kotierungsprospekts gemacht werden, der ausführliche      
Angaben zur Gruppe und deren Management sowie Risikofaktoren und Finanzberichte
enthalten wird. Jede Person, die den Kauf von Wertpapieren der ACRON HELVETIA I
Immobilien Aktiengesellschaft erwägt, ist gehalten, sich unabhängig und einzig 
auf Basis eines solchen Emissions- und Kotierungsprospekts (einschliesslich    
allfälliger Ergänzungen dazu) zu informieren.                                  
                                                                               
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im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils       
gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") der in diesem Dokument genannten   
Wertpapiere in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der      
"EWR") dar. Alle Angebote der in diesem Dokument genannten Wertpapiere an      
Personen im EWR werden gemäss einer in Mitgliedsstaaten des EWR umgesetzten    
Ausnahme nach der Prospektrichtlinie von der Verpflichtung zur Erstellung eines
Prospekts für Angebote der Wertpapiere erfolgen. In jedem EWR-Mitgliedstaat,   
der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, wird dieses Dokument nur an          
qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektrichtlinie  
gerichtet und ist nur an Anleger gerichtet, die das Angebot ohne einen         
gebilligten Prospekt in einem solchen EWR-Mitgliedstaat erhalten können.       
                                                                               
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sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel    
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order  
2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen     
sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth
companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen 
als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur  
an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht     
handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede           
Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument      
bezieht, steht nur Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten       
Personen eingegangen. Diese Kommunikation kann bestimmte in die Zukunft        
gerichtete Aussagen enthalten, z. B. Angaben unter Verwendung der Worte        
"glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Art.      
Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten Risiken,       
Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die          
tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen, 
die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem   
Hintergrund dieser Ungewissheiten sollte sich der Leser nicht auf derartige in 
die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an     
zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.                           
                                                                               
                                                                               
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Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=RVRTHODIFT                            
Dokumenttitel: ACRON HELVETIA I Immobilien Aktiengesellschaft -                
Ausserordentliche Generalversammlung am 15. Januar 2019 beschliesst Ordentliche
Kapitalerhöhung und Genehmigte Kapitalerhöhung                                 
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung                                                     
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Sprache:       Deutsch                              

Unternehmen:   ACRON HELVETIA I Immobilien AG       

               c/o Dr. Raoul Stampfli Rötistrasse 22

               4500 Solothurn                       

               Schweiz                              

Telefon:       0041 44 2043400                      

Fax:           0041 44 2043409                      

E-Mail:        info@acron-helvetia1.ch              

Internet:      www.acron-helvetia1.ch               

ISIN:          CH0102012843                         

Valorennummer: A0N9WA                               

Börsen:        BX Berne eXchange                    







                                            

Ende der Mitteilung  EQS Group News-Service



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766439  15.01.2019 CET/CEST