CONSUS Real Estate AG: Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses 2019 infolge Umgliederung
nach IFRS 15 mit positiven Auswirkungen auf das bereinigte Pro-Forma-EBITDA der letzten 12 Monate
(LTM)

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CONSUS Real Estate AG: Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses 2019
infolge Umgliederung nach IFRS 15 mit positiven Auswirkungen auf das
bereinigte Pro-Forma-EBITDA der letzten 12 Monate (LTM) (News mit
Zusatzmaterial)

15.10.2019 / 08:00
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Consus Real Estate AG: Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses 2019
infolge Umgliederung nach IFRS 15 mit positiven Auswirkungen auf das
bereinigte Pro-Forma-EBITDA der letzten 12 Monate (LTM)

- Die erfolgte Umgliederung spiegelt die Best Practice für die IFRS 15
Percentage-of-Completion-Accounting für institutionelle Forward Sales wider

- Die Umgliederung hat keine Auswirkung auf die Projektmargen während der
Projektlaufzeit und keine Auswirkung auf den Cashflow

- Die Nettoverschuldung bleibt unverändert

- Bereinigtes Pro-Forma-EBITDA der letzten 12 Monate (LTM - "last
twelve-month") steigt von 303 Mio. EUR auf 319 Mio. EUR

- Das ausgewiesene EBITDA blieb im ersten Halbjahr 2019 im Wesentlichen
unverändert

- Reduzierung des Verschuldungsgrads / bereinigtes Pro Forma LTM EBITDA zum
30. Juni 2019 von 8,3x auf 7,8x

- Guidance bleibt unverändert

Berlin, 15. Oktober 2019: Die Consus Real Estate AG hat nach erfolgter
Umgliederung nach IFRS 15 angepasste Halbjahresergebnisse 2019
veröffentlicht, die einen Übergang zum 'Best-practice' Verfahren abbilden,
wodurch sich eine noch präzisere Auslegung der IASB-Leitlinien für Forward
Sales nach IFRS 15 Percentage-of-Completion Accounting durch den
Abschlussprüfer ergibt. Die Auswirkungen auf die Halbjahres-ergebnisse 2019
sind für das bereinigte Pro-Forma-EBITDA der letzten 12 Monate positiv. Für
das ausgewiesene EBITDA und den Nettogewinn sind die Auswirkungen weitgehend
neutral, für die Nettoverschuldung ergeben sich keine Änderungen.

Das Geschäftsmodell der Consus zeichnet sich im Wesentlichen durch zwei
verschiedene Arten von Entwicklungsprojekten aus, die gemäß IFRS 15
bilanziert werden und für welche Einnahmen im Zeit- und Leistungsverlauf
erfasst werden: i) Forward Sales an institutionelle Investoren und ii)
Einzelvertrieb nach MaBV von Eigentumswohnungen. Aufgrund einer präziseren
Auslegung der IASB-Leitlinien in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer in Bezug
auf die Anwendung von IFRS 15 auf Forward Sales an institutionelle
Investoren hat das Unternehmen beschlossen, die Rechnungslegungsgrundsätze
zu präzisieren und bestimmte Posten neu zu erfassen. Dieser Schritt spiegelt
den aktuell zugrundeliegenden Ansatz des IASB wider, die Transparenz
kontinuierlich zu erhöhen, indem verschiedene Elemente der
Leistungsverpflichtungen separat berücksichtigt werden.

In der Vergangenheit wurden beide Arten von Entwicklungsprojekten behandelt,
als enthielten sie nur eine einzige wesentliche Leistungsverpflichtung. Die
Forward Sales an institutionelle Investoren sind nun in zwei wesentliche
Leistungsverpflichtungen unterteilt, wobei die eine den Verkauf von
Grundstücken und die andere die durchgeführten
Projekt-Entwicklungsleistungen darstellen. Während die
Projekt-Entwicklungsleistungen weiterhin nach dem Fertigstellungsgrad
bilanziert werden, werden die Erträge aus dem Verkauf des Grundstücks zu dem
Zeitpunkt erfasst, zu dem der Kunde die Kontrolle über das Grundstück
erlangt, also in der Regel mit dem Eigentumsübergang des Projekts.

Der Einzelvertrieb nach MaBV von Eigentumswohnungen wird in Übereinstimmung
mit den Leitlinien des IASB weiterhin als eine einzige
Leistungsverpflichtung bilanziert.

Entsprechend dieser Anpassungen werden die Wertzuwächse (PPA) nunmehr in
Grundstücke und Projekt-Entwicklungsleistungen aufgeteilt und nur der
Wertzuwachs der Projektentwicklungsleistung im Entwicklungszeitraum des
Projekts erfolgswirksam erfasst.

Aus Gründen der Transparenz wurden die Anpassungen auch rückwirkend
vorgenommen, so dass im Halbjahresabschluss 2019 die Vorjahreswerte in Bezug
auf die Konzernbilanz, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung und die
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung angepasst und Erläuterungen zu den
betroffenen Einzelpositionen vorgenommen wurden. Der Kapitalfluss (Cash Flow)
ist von dieser Umgliederung nicht betroffen. Die Anpassungen erfordern eine
Umgliederung von Teilen in der Gewinn- und Verlustrechnung, hauptsächlich
für Erlöse aus Projektentwicklung sowie für Bestandsveränderungen. In der
Bilanz erfolgen die Anpassungen hauptsächlich für unfertige Leistungen
(Work-in-Progress),
Vertragsvermögenswerte (Contract Assets) und erhaltene Anzahlungen
(Prepayments
Received).

Die Auswirkungen dieser Umgliederung bestehen darin, dass die Erfassung
eines Teils der Einnahmen und Kosten bis an das vertraglich vereinbarte Ende
des Eigentumsübergangs verschoben werden. Die Marge über die Projektlaufzeit
hinweg bleibt unverändert. Der Zeitpunkt für die Erfassung des EBITDA vor
PPA und Einmaleffekten ("Adjusted EBITDA") wird für den auf das Grundstück
entfallenden Anteil der Forward Sales verschoben, wobei diese Auswirkungen
bei einem ausgewogenen Projektportfolio neutral sein werden. Die
Gesamtleistung im Geschäftsjahr verringert sich durch die Reduzierung des
Gesamteinkommens, erhöht sich wiederum durch eine analog höhere
Bestandsveränderung (Project Related Inventory), da die Erträge aus
Grundstücken in der Regel erst nach Eigentumsübergang erfasst werden. In der
Bilanz verringern sich die Vertragsvermögenswerte (Contract Assets), während
sich die unfertigen Leistungen (Work-in-Progress), hauptsächlich aufgrund
der Umgliederung von Grundstücken erhöhen, die zuvor als Teil der
Vertragsvermögenswerte (Contract Assets) erfasst wurden. Da die
Grundstückswerte in der Bilanzposition unfertige Leistungen
(Work-in-Progress)
verbleiben, werden die erhaltenen Anzahlungen für Grundstücke (Prepayments
Received) nicht mit dem Vertragsvermögen (Contract Assets) verrechnet,
sondern in lang- und kurzfristige erhaltene Anzahlungen umgegliedert.

Die Gesamtauswirkungen der Anpassungen auf das Halbjahresergebnis 2019 des
Unternehmens sind insgesamt positiv. Die Kennzahl Pro Forma LTM EBITDA vor
PPA und vor Einmaleffekten ("LTM Pro Forma Adjusted EBITDA") hat sich zum
30. Juni 2019 auf 319 Mio. EUR (303 Mio. EUR) erhöht. Die Kennzahl EBITDA
vor PPA und vor Einmaleffekten ("Adjusted EBITDA") für die ersten sechs
Monate bis zum 30. Juni 2019 hat sich auf 122 Mio. EUR (138 Mio. EUR)
verringert. Das ausgewiesene EBITDA für die ersten sechs Monate bis zum 30.
Juni 2019 steigt auf 117 Mio. EUR (116 Mio. EUR), und das ausgewiesene
Nettoergebnis beträgt unverändert 4 Mio. EUR. Die Gesamtleistung liegt im
Wesentlichen unverändert bei 334 Mio. EUR (333 Mio. EUR), wobei sich die
Summe der Erlöse nach Umgliederung für die sechs Monate bis zum 30. Juni
2019 auf 210 Mio. EUR (256 Mio. EUR) verringerte und die Veränderung des
projektbezogenen Inventars nach Umgliederung in den sechs Monaten bis zum
30. Juni 2019 auf 123 Mio. EUR (77 Mio. EUR) anstieg.

Die Auswirkungen auf die Bilanz stellen sich wie folgt dar: Die unfertigen
Leistungen (Work-in-Progress) nach Umgliederung zum 30. Juni 2019 erhöhten
sich auf 2.345 Mio. EUR (2.007 Mio. EUR), die Vertragsvermögenswerte
(Contract
Assets) nach Umgliederung zum 30. Juni 2019 verringerten sich auf 297 Mio.
EUR (340 Mio. EUR), mit erhaltenen Anzahlungen nach Umgliederung zum 30.
Juni 2019 in Höhe von 329 Mio. EUR (zuvor verrechnet mit dem
Vertragsvermögen). Die vorgenommene Umgliederung hat keine Auswirkungen auf
die Nettoverschuldung.

Der Verschuldungsquote (Nettoverschuldung / Pro-Forma-LTM bereinigtes
EBITDA) zum 30. Juni 2019 hat sich von 8,3x auf 7,8x verringert. Dies ist
auf den Anstieg des EBITDA im Rahmen der Umgliederung zurückzuführen und
unterstreicht die weiteren Schritte im Rahmen der Reduzierung der
Verschuldungsquote.

Das bereinigte Halbjahresergebnis 2019 enthält eine vollständige Überleitung
der Umgliederung für das Halbjahr 2018 und die rückwirkenden Anpassungen für
das Gesamtjahr 2018 in Erläuterung 2.5.2 des Halbjahresabschlusses 2019. Die
Anpassungen erfolgten gemäß IAS 8.

Guidance erneut bestätigt
Consus strebt bis 2020 weiterhin ein Adjusted EBITDA von 450 Mio. EUR und
mittelfristig eine Adjusted EBITDA-Marge von rund 20% an. Consus
beabsichtigt außerdem, mittelfristig die Nettoverschuldung / Adjusted EBITDA
auf ca. 3x zu reduzieren. Consus veröffentlicht Ziele für das Adjusted
EBITDA, um die zugrundeliegende Geschäftsentwicklung vor Anpassungen der
Fair Value-Bilanzierung und vor Einmaleffekten widerzugeben.

Über die Consus Real Estate AG
Die Consus Real Estate AG ("Consus") mit Hauptsitz in Berlin ist der
führende Immobilienentwickler in den Top 9 Städten in Deutschland. Das
Entwicklungsportfolio der Consus hatte zum 30. Juni 2019 ein
Gesamtentwicklungsvolumen (GDV) von 10 Mrd. Euro. Consus konzentriert sich
auf die Entwicklung von Quartieren und den standardisierten
Geschosswohnungsbau, die durch Forward Sales an institutionelle Investoren
verkauft werden. Aufgrund der eigenen Baukompetenz und der Digitalisierung
von Bauprozessen agiert Consus entlang der gesamten Wertschöpfungskette der
Immobilienentwicklung. Die Realisierung der Projekte von der Planung über
die Ausführung bis zur Übergabe, die Immobilienverwaltung und die damit
zusammenhängenden Dienstleistungen erbringt Consus durch ihre
Tochtergesellschaften CG Gruppe AG und Consus Swiss Finance AG. Die Aktien
der Consus sind in das Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse und das
m:access Segment der Börse München einbezogen und werden u.a. über XETRA in
Frankfurt gehandelt.

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investors@consus.ag


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Zusatzmaterial zur Meldung:

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Dokumenttitel: Angepasstes Halbjahresergebnis 2019 infolge Umgliederung nach
IFRS 15

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