BERLIN (dpa-AFX) - Kurz vor den Landtagswahlen im Osten will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zu Milliardenhilfen für den Strukturwandel in den Kohle-Regionen beschließen. Bis 2038 soll Deutschland aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle aussteigen - so hat es eine Regierungskommission Ende Januar beschlossen. Das Konzept soll nun umgesetzt werden.

In den Kohle-Regionen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt hängen noch Tausende Jobs an der Kohle. Am Sonntag wird in Brandenburg und Sachsen ein neuer Landtag gewählt.

In dem Entwurf geht es unter anderem um die Verteilung von bis zu 14 Milliarden Euro "für besonders bedeutsame Investitionen" in Braunkohleregionen. Damit bei anderen Vorhaben des Bundes nicht zugunsten der vom Kohleausstieg betroffenen Gebiete gespart werden muss, sehen die Pläne zusätzliche "Verstärkungsmittel" für die Ministerien vor.

In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen erst, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet ist - das war unter anderem Umweltschützern besonders wichtig. Denn noch steht nicht fest, wann welches Kohlekraftwerk vom Netz geht. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Energiekonzern RWE über Entschädigungen.

Neben den Investitionszuschüssen, die nicht an bestimmte Projekte gebunden sind, legt der Bund Förderprogramme auf und steckt Geld in Forschungseinrichtungen, Behörden, Straßen, öffentlichen Nahverkehr und Schienen sowie in digitale Infrastruktur. Ziel des Bundes ist, bis 2028 bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden und anderen eigenen Einrichtungen in den Regionen zu schaffen.

Im Gesetzentwurf ist genau aufgeführt, nach welchem Schlüssel die Finanzhilfen verteilt werden, etwa "43 Prozent für das Lausitzer Revier", davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen. 37 Prozent gehen demnach ans Rheinische Revier, 20 Prozent ans Mitteldeutsche Revier, davon 60 Prozent nach Sachsen-Anhalt, 40 Prozent nach Sachsen. Der Verteilungsschlüssel - insgesamt 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozent für NRW, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt - ist schon länger bekannt./hoe/DP/jha