Zürich (awp) - Die Grossbanken UBS und Credit Suisse sind für Krisenzeiten deutlich besser gewappnet als noch während der Finanzkrise. Auch im vergangenen Jahr wurden weitere Fortschritte gemacht. Trotzdem sieht die Schweizerische Nationalbank (SNB) noch weiteren Handlungsbedarf.

Systemrelevante Banken wie die UBS und die Credit Suisse fallen unter die so genannte "Too big to fail"-Regulierung. Es müssen Vorgaben in zwei Bereichen erfüllt werden, die sich gegenseitig ergänzen: Zum einen soll die Widerstandskraft der Banken erhöht werden, sodass es weniger wahrscheinlich ist, dass diese in Schieflage geraten. Dabei steht im Vordergrund, wie gut die Institute Verluste absorbieren können.

Falls aber dennoch der Ernstfall eintreten sollte, soll die Regulierung zweitens eine geordnete Sanierung und Abwicklung ohne öffentliche Mittel ermöglichen. Daher sind die Grossbanken dabei, Notfallpläne zu erstellen.

Als systemrelevant oder "too big to fail" (deutsch: zu gross zum Scheitern) werden in der Schweiz neben der UBS und der Credit Suisse auch Postfinance, Raiffeisen und ZKB eingestuft.

Nachbesserung auf Stufe Konzerngesellschaften

Um die Widerstandsfähigkeit der beiden Grossbanken zu analysieren, betrachtet die SNB drei Elemente: das regulatorische Kapital, das Verlustpotential sowie die Marktbewertung unter anderem durch Ratingagenturen. Sowohl die UBS als auch die Credit Suisse hätten ihre Kapitalisierung insgesamt leicht verbessert - trotz der moderaten Verschlechterung des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht zur Finanzstabilität 2019 hervor.

Ende März 2019 seien die Kapitalanforderungen im Rahmen der neuen "Too big to fail"-Regulierung (TBTF2) auf konsolidierter Basis nahezu erreicht worden. Gemessen hat die SNB dabei diejenigen Anforderungen, die zum Tragen kommen, wenn alle Übergangsphasen vorbei sind und die Vorgaben vollständig umgesetzt sein müssen ("look-through requirements").

Die zwei Banken erfüllen zudem die Anforderungen, die heute unter dem internationalen Eigenvorschriften Basel III gelten. Das gilt sowohl für die risiko-gewichtete Kapitalgute als auch die ungewichtete Verschuldungsquote. Im internationalen Vergleich sei die risiko-gewichtete harte Tier 1-Kapitalquote zudem höher als der Durschnitt global systemrelevanter Banken. Die so genannte Leverage Ratio (Tier 1) hingegen liege weiterhin leicht unter dem entsprechenden Durchschnitt.

Staat will nicht Retter spielen

Bei der Verlustanalyse zieht die SNB indes vier Szenarien heran: eine anhaltende Rezession im Euro-Raum, eine schwere US-Rezession, die sich auf den Rest der Welt ausbreitet, eine schwere Krise in den Schwellenländern sowie einen möglichen Zinsschock.

Die Fähigkeit der UBS und der Credit Suisse, Verluste zu absorbieren, habe sich weiter verbessert, so die SNB weiter. Ende des ersten Quartals seien die Anforderungen auf konsolidierter Basis bereits erreicht worden. Zudem habe der Bundesrat eine Vernehmlassung für die Regulierung auf der Stufe einzelner Konzerngesellschaften eingeleitet. Diese Vorschläge unterstütze die SNB.

Die Analyse des Verlustpotentials auf Basis der Szenarien sowie Erfahrungen aus der letzten Finanzkrise hätten gezeigt, dass die Umsetzung der überarbeiteten "Too big to fail"-Regulierung nötig sei. Dabei geht es auch darum, die Verpflichtung des Staats, die Grossbanken retten zu müssen, die de facto heute bestehe, abzuschaffen.

Die Situation in der Schweiz als kleines Land mit einem grossen Finanzplatz ist speziell. Schon allein die Grösse der beiden Grossbanken im Vergleich zur Schweizer Wirtschaft ist immens: Die Bilanz beider Institute betrage noch immer ungefähr je 130 Prozent des Schweizer BIP, so die SNB. Dies auch nach der starken Verkleinerung seit der Finanzkrise.

Frist endet 2019

Für den Fall einer Abwicklung im Krisenfall seien seit der Finanzkrise ebenfalls bedeutende Fortschritte erzielt worden, kommentierte die SNB. Dabei geht es unter anderem darum sicherzustellen, dass die Institute während der Vorbereitungen und in der Phase unmittelbar nach einem "Bail-in" über genug Liquidität verfügen.

Zudem seien etwa Schweizer Tochtergesellschaften geschaffen worden sowie Servicegesellschaften, um im Falle einer Krise die operative Unabhängigkeit zu verbessern. Damit ist es aber noch nicht getan.

Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma seien aber weitere Anstrengungen nötig, um zu zeigen, dass wichtige Funktionen innerhalb des Systems bei einer Krise ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden können. Die SNB nennt in ihrem Bericht insbesondere die nötige Reduktion der finanziellen Abhängigkeiten innerhalb der Gruppe und die Schliessung von Liquiditätslücken im Krisenfall.

Die beiden Banken müssen ihre Notfallpläne für den Ernstfall nun fertigstellen. Die Finma werde diese im zweiten Halbjahr 2019 erneut prüfen. Die gesetzliche Frist für einen "glaubwürdigen und funktionstüchtigen" Notfallplan endet für beide Banken Ende Jahr.

ys/kw