Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersende ich Ihnen einen Entwurf für eine Verlautbarung zur Behandlung europäischer Staatsanleihen im gebundenen Vermögen.

Seit 2010 sind insgesamt drei Verlautbarungen zur Führung von (griechischen) Staatsanleihen im gebundenen Vermögen im BaFinJournal und auf der Homepage der BaFin veröffentlicht worden. Um prozyklische Effekte zu vermindern, die Finanzmarktstabilität zu unterstützen und Verluste bei den betroffenen Versicherern zu begrenzen, ist die BaFin in der Vergangenheit von den im Rundschreiben 4/2011 (VA) niedergelegten Vorgaben einer Mindestbonität abgewichen.

Im Hinblick auf das baldige Erreichen des in der Verlautbarung im BaFinJournal 06/2011 genannten Zeitpunktes (2013) und vor dem Hintergrund der Ablösung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) habe ich geprüft, ob die 2010, 2011 und 2012 veröffentlichten Verlautbarungstexte zur Behandlung von (griechischen) Staatsanleihen im gebundenen Vermögen über das Jahr 2013 hinaus weiter Gültigkeit besitzen oder durch eine neue Verlautbarung zu ersetzen sind. Ich beabsichtige, die 2010, 2011 und 2012 veröffentlichten Verlautbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in einem Verlautbarungstext zusammenzufassen. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf den Entwurf der Verlautbarung.

Die Bundesanstalt hat den Entwurf der Verlautbarung zur öffentlichen Konsultation auf ihrer Internetseite eingestellt.

Ich bitte Sie hiermit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zum Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01/2013; VA 54-I 3212-2012/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2013)

  • schriftlich oder
  • per E-Mail an konsultation-01-13@bafin.de

bis zum 01. März 2013 zukommen zu lassen.

Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen zum Entwurf auf der Homepage der BaFin zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben.

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