FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der IK Partners Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, noch der Morris Processing Ltd., London, Vereinigtes Königreich, und Sofia, Bulgarien, oder einem Unternehmen namens Finmaü eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.01.2019)