FRANKFURT (BaFin) -

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinspassungklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten. Diese enthielten Klauseln, die ihnen das Recht einräumten die zugesicherte Verzinsung einseitig abzuändern. Derartige Vertragsgestaltungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 für unwirksam erklärt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (29.01.2021)