Brüssel, 19. Januar 2018

Gemäß dem heute von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst gemeinsam veröffentlichten Bericht haben sich die Regelungen der Europäischen Union über Zollnachlässe auf die Wirtschaft von Entwicklungsländern äußerst positiv ausgewirkt.

Durch den Handel wird das Wachstum angekurbelt. Handel trägt auch dazu bei, dass die Menschenrechte und die Arbeitnehmerrechte, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung hochgehalten werden.

Im Jahr 2014 wurde die als Allgemeines Präferenzsystem (APS) bekannte EU-Initiative reformiert. Seitdem stiegen die Ausfuhren aus von diesen Zollsenkungen begünstigten Ländern in die EU um fast ein Viertel auf jährlich 63 Mrd. EUR. Die am wenigsten entwickelten Länder profitierten am meisten: Ihre Ausfuhren in die EU nahmen um annähernd 40 % zu und beliefen sich 2016 auf 23,5 Mrd. EUR.

Über die wirtschaftlichen Vorteile der Regelung hinaus werden in dem heute veröffentlichten Bericht die Fortschritte hervorgehoben, die in vielen Bereichen wie Teilhabe von Frauen, Kinder- und Zwangsarbeit, Folter, illegaler Drogenhandel und Klimawandel erzielt wurden. Wie die EU-Überwachung zeigt, lassen sich viele positive Veränderungen auf das Engagement der EU im Zusammenhang mit der Regelung zurückführen. Unter den zahlreichen weiteren Beispielen sind hier die neuen Rechtsvorschriften Pakistans gegen Ehrenmorde und Vergewaltigung ebenso zu nennen wie die Aufnahme Paraguays in das Verzeichnis der Länder mit dem stärksten Engagement für den Schutz gefährdeter Arten im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. In dem Bericht wird allerdings auch auf Bereiche verwiesen, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sind, damit die Bedingungen der Regelung erfüllt werden; dies betrifft zum Beispiel die Umsetzung und Vollstreckung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch die begünstigten Länder.

In einem separaten Begleitdokument zu dem heute veröffentlichten Bericht ist ein detaillierter Überblick über Fortschritte und verbleibende Schwachstellen enthalten, der sich insbesondere mit den an der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) teilnehmenden Ländern befasst.

Ferner geht aus dem Bericht hervor, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend an der Überwachung der Regelung beteiligt: In den Jahren 2016 und 2017 wurden 16 Dialoge mit der Zivilgesellschaft durchgeführt; an dem Dialog zur Vorbereitung des vorliegenden Berichts nahmen 20 Nichtregierungsorganisationen teil.

Dazu Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: 'Wenn Demokratie und Grundfreiheiten gewährleistet werden, sind unsere Volkswirtschaften stark und unsere Gesellschaften robust. Dann ist auch unsere Sicherheit nachhaltig gewährleistet und dann beruht die Entwicklung in unseren Ländern auf noch solideren Grundlagen. Das Allgemeine Präferenzsystem ergänzt das politische Engagement, das die Europäische Union gegenüber ihren Partnern zeigt. Dadurch tragen wir zur Stärkung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Stimmen sowie zu einem besseren Schutz der Menschenrechte durch das Recht der Partnerländer bei. Wir werden in diesem Sinne weiterhin mit unseren Partnern zusammenarbeiten und in die Menschenrechte, die Arbeit der Zivilgesellschaft und offene Gesellschaften investieren, um so nachhaltig Sicherheit für alle zu gewährleisten.'

Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich wie folgt: 'Unsere Politik ermöglicht einen großzügigen Zugang zum EU-Markt und zeugt gleichzeitig von einem starken Engagement gegenüber den nationalen Behörden. Inzwischen erkennen wir, dass sich vieles weltweit zum Positiven verändert und zentrale Werte der EU-Handelspolitik wie Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung gestärkt werden. Robustere innerstaatliche Einrichtungen und Rechtsvorschriften tragen dazu bei, dass maßgebliche internationale Übereinkünfte umgesetzt werden. In einigen Ländern bestehen noch Bereiche, die zu ernsten Bedenken in puncto Menschenrechte und Nachhaltigkeit Anlass geben. Hier können wir mit unseren Handelsregelungen den Hebel ansetzen, Druck ausüben und Änderungen herbeiführen. Hier müssen wir auch unsere gemeinsamen Anstrengungen intensivieren.'

Marianne Thyssen, die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: 'Die internationale Ausrichtung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist von strategischer Bedeutung für ein beschäftigungswirksames, inklusives und nachhaltiges Wachstum. Das APS ist ein einzigartiges Instrument zur Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und der Einhaltung internationaler Arbeitsnormen. Wir freuen uns, dass sich positive Entwicklungen abzeichnen und dass wir offen über zentrale arbeitsrechtliche Fragen wie die Abschaffung der Kinderarbeit sprechen können. Nach wie vor gibt es große Herausforderungen, weshalb es umso wichtiger ist, unsere Bemühungen weiter zu verstärken. Wir haben uns verpflichtet, grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeitswelt voranzutreiben, und streben ein Wachstum an, von dem alle profitieren.'

In den kommenden zwei Jahren wird die EU weiter mit jedem APS-begünstigten Land über die erforderlichen prioritären Maßnahmen sprechen und APS-Überwachungsmissionen organisieren, die gezielt solche Länder ins Visier nehmen, bei denen aufgrund gravierenderer Schwachstellen vermehrte Anstrengungen nötig sind. Darüber hinaus unterstützt die EU weiter die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) um eine bessere Erfüllung der Berichts- und Umsetzungsverpflichtungen seitens der APS+-Länder. Außerdem arbeitet die EU nach wie vor daran, zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort in die Lage zu versetzen, wirksamer zur Umsetzung internationaler Übereinkünfte beizutragen. Diese Bemühungen erfolgen im Rahmen eines über drei Jahre laufenden, von der EU finanzierten Projekts mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Mio. EUR.

Hintergrund

Beim Allgemeinen Präferenzsystem (APS) handelt es sich um das wichtigste Handelsinstrument der EU zur Unterstützung von Entwicklungsländern. Es besteht aus drei verschiedenen Regelungen zur Gewährung eines bevorzugten Zugangs zum EU-Markt, mit denen die unterschiedlichen Bedürfnisse der begünstigten Länder berücksichtigt werden sollen:

  • Durch das allgemeine APS werden die Einfuhrzölle der EU für rund 66 % aller Warenkategorien in 23 Ländern reduziert.
  • Durch APS+, die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, werden die Zölle für zwei Drittel der Waren aus zehn weiteren gefährdeten Ländern (Armenien, Bolivien, Cabo Verde, Georgien, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Paraguay, Philippinen und Sri Lanka) aufgehoben, die sich verpflichteten, 27 internationale Übereinkommen über Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung anzuwenden.
  • Die Regelung 'Alles außer Waffen' (Everything But Arms - EBA) hebt die Zölle für fast alle aus 49 am wenigsten entwickelten Ländern stammenden Waren auf.

Nach der im Januar 2014 in Kraft getretenen derzeitigen APS-Verordnung muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des APS vorlegen. Zur Berichterstattung gehört regelmäßig auch eine 'Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen' als Begleitdokument zum eigentlichen Bericht, in der der Schwerpunkt auf den APS+-Begünstigten liegt. In der Arbeitsunterlage wird auf die legislativen und praktischen Entwicklungen in den APS+-begünstigten Ländern hinsichtlich der 27 internationalen Übereinkünfte eingegangen, zu deren Einhaltung sich diese Länder verpflichtet haben. Die Überwachung durch die EU erfolgt sowohl durch Beobachtungsmissionen und Dialoge mit den begünstigten Ländern als auch mittels Fragebögen.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Aussagen aus dem Bericht

Bericht

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zum Bericht

Mehr über das APS

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 19 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 19 Januar 2018 12:10:01 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-301_de.htm

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