​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates ist mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Entwurf des Innosuisse-Gesetzes eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen. Der Gesetzesentwurf bildet die rechtliche Grundlage für die Umwandlung der Kommission für Technik und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt namens 'Innosuisse'.

​Im Vorfeld der Eintretensdebatte hörte die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates (SWIR), der Kammer Fachhochschulen von swissuniversities sowie Vertreter der economiesuisse und der Privatwirtschaft an. Die Hearings haben sowohl die Stärken als auch das Verbesserungspotenzial des heutigen Systems offengelegt.
Die Mehrheit der Kommission lobte den Gesetzesentwurf 15.080 n Innosuisse-Gesetz und ist von dessen Relevanz überzeugt. Besonders begrüsst wurde, dass mit der Vorlage eine grössere Effizienz, klarere Strukturen und mehr Transparenz erreicht werden. Zustimmung erhielt auch die mit der Vorlage neu eingeführte Aufgabe der Nachwuchsförderung. Eine Minderheit ist der Meinung, dass der Gesetzesentwurf mehr Bürokratie und höhere Kosten verursacht und wollte deshalb nicht auf die Vorlage eintreten.
Bei der Detailberatung des Gesetzesentwurfs hat sich gezeigt, dass die Kommission der bundesrätlichen Vorlage bezüglich der Ziele der neuen Agentur folgt. Diskussionen haben sich insbesondere über die Aufgaben der geplanten Agentur ergeben. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung fortgeführt.

15.3011 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen

Die WBK-N hat ausserdem die aus dem Ständerat in abgeänderter Form zurückgekommene Motion 15.3011 beraten. Die Änderung des Ständerates hat der WBK-N einzig die Möglichkeit gelassen, über Annahme oder Ablehnung der modifizierten Motion zu beschliessen. Diese will keine Festlegung eines bestimmten Prozentsatzes für ein durchschnittliches jährliches Wachstum der Ausgaben im BFI-Bereich und konzentriert sich auf die Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte. Die WBK-N hat die abgeänderte Motion mit 14 zu 7 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der Kommission bedauert zwar, dass in der modifizierten Motion die Fixierung eines durchschnittlichen jährlichen Wachstums für die BFI-Ausgaben nicht berücksichtigt wird, begrüsst aber mehrheitlich deren inhaltliche Stossrichtung. Eine Minderheit sprach sich gegen die Annahme der abgeänderten Motion aus.

13.449 n Pa.Iv. Rusconi. Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren

Die Kommission empfiehlt mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie hält damit an ihrem Beschluss aus dem Jahr 2014 fest. Die Initiative verlangt eine Ausweitung der Deklarationspflicht für importierte Tierprodukte. Alle Produkte aus getöteten Tieren, die für den menschlichen Konsum bestimmt und nicht gemäss den Standards des Schweizer Tierschutzgesetzes produziert worden sind, müssten mit der Angabe 'aus Haltungsform, Jagd oder Schlachtung, die nicht Schweizer Recht entsprechen' versehen werden.

Die WBK-N unterstreicht die Bedeutung des Tierschutzes und unterstützt aus Gründen des Konsumentenschutzes das Anliegen einer transparenten Produktedeklaration. Die Schweizer Bauern seien mit hohen Auflagen in der Fleischproduktion konfrontiert. Dies soll mit einer entsprechenden Negativ-Deklaration für importierte Produkte, die dem Schweizer Standard nicht genügen, honoriert werden. Der Kommission ist bewusst, dass die Umsetzung der Initiative gerade vor dem Hintergrund der WTO-Regelungen und in der Frage der Rückverfolgbarkeit der Fleisch- und Fischproduktion eine Herausforderung darstellt. Wie genau die allfälligen Gesetzesänderungen - so etwa im Landwirtschaftsgesetz oder im Lebensmittelgesetz - ausfallen müssten und ob der von der Initiative verlangte Wortlaut dieser Deklaration exakt in dieser Form adäquat sei, würde in einer zweiten Phase erarbeitet werden.

Eine Minderheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Sie erachtet die aktuelle Rechtsordnung als genügend und die Kontrolle einer solchen Deklarationspflicht als schwierig. Die Initiative geht nun in den Nationalrat.

Die Kommission hat am 14./15. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

Bern, 15. Januar 2016 Parlamentsdienste

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