erhöht sich der Einfluss der Convergenta 
    durch die Wandlung der 
    Wandelschuldverschreibungen nur 
    unwesentlich. Zudem sind die 
    CECONOMY-Kernaktionäre mit der quotalen 
    Verwässerung aufgrund der Ausgabe der 
    Wandlungsaktien einverstanden, während die 
    übrigen Aktionäre bereits ohnehin keinen 
    wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft 
    nehmen können. Die Ausführungen unter Ziffer 
    II.2.c)aa) gelten insoweit entsprechend. 
bb) Angemessenheit des Austauschverhältnisses 
    und Begründung des Ausgabebetrags 
 
    Der vom Vorstand nach anerkannten 
    finanzwissenschaftlichen Methoden ermittelte 
    theoretische Marktwert der 
    Wandelschuldverschreibungen beträgt - 
    isoliert betrachtet, ohne Berücksichtigung 
    der wirtschaftlichen Vorteile aus der 
    Transaktion - EUR 160,0 Millionen zum 
    Zeitpunkt des Abschlusses der 
    Transaktionsverträge. Daraus ergibt sich 
    eine isolierte _ex-ante-_Bewertung der 
    Wandelschuldverschreibungen mit 106 % des 
    Nennwerts. Der aufgrund des Erwerbs der 
    Einzubringenden Geschäftsanteile unter 
    Berücksichtigung der Mindestsynergien auf 
    die Wandelschuldverschreibungen entfallende 
    Wertzufluss in Höhe von EUR 328,8 Millionen 
    übersteigt den Wert der dafür ausgegebenen 
    Wandelschuldverschreibungen deutlich. 
 
    Vor diesem Hintergrund ist das von der 
    Gesellschaft und der Convergenta vereinbarte 
    Austauschverhältnis in Bezug auf die Ausgabe 
    der Wandelschuldverschreibungen und der 
    Ausgabebetrag der 
    Wandelschuldverschreibungen nach Ansicht des 
    Vorstands angemessen. Eine wirtschaftliche 
    Verwässerung zu Lasten der Aktionäre erfolgt 
    nicht. 
cc) Gesamtabwägung 
 
    In der Gesamtabwägung überwiegt das 
    Interesse der Gesellschaft an der Ausgabe 
    der Wandelschuldverschreibungen deutlich das 
    Interesse der Altaktionäre an der Vermeidung 
    einer Verwässerung. Die 
    CECONOMY-Kernaktionäre sind mit dem 
    Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Ausgabe 
    der Wandelschuldverschreibungen 
    einverstanden. Die übrigen Aktionäre werden 
    durch eine Verwässerung in ihrer Stimmkraft 
    bereits nicht wesentlich beeinträchtigt. 
    Auch eine wirtschaftliche Verwässerung 
    findet nicht statt, da der auf die 
    Wandelschuldverschreibungen entfallende 
    Zufluss aufgrund des Erwerbs der 
    Einzubringenden Geschäftsanteile den Wert 
    der Wandelschuldverschreibungen übersteigt. 
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND 
STIMMRECHTE 
 
Das Grundkapital der CECONOMY AG ist zum Zeitpunkt der 
Einberufung eingeteilt in 359.421.084 Stückaktien. Davon sind 
356.743.118 Stück Stammaktien sowie 2.677.966 Stück 
Vorzugsaktien. 
 
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 
356.743.118 Stück Stammaktien 356.743.118 Stimmrechte bestehen. 
 
*Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 
2017/18, 2018/19 und 2019/20 ist das Stimmrecht der 
Vorzugsaktien wieder aufgelebt und die Vorzugsaktionäre sind 
ebenfalls stimmberechtigt.* 
 
Jede Vorzugsaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 
2.677.966 Stück Vorzugsaktien 2.677.966 Stimmrechte bestehen. 
 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der 
Einberufung 359.421.084. 
 
HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
UND IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche 
Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 
Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) abzuhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat 
diesem Beschluss des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, 
Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische 
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist damit 
ausgeschlossen. 
 
Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung 
zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als 
virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt insbesondere zu den folgenden 
Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei 
den Rechten der Aktionäre: 
 
- Die Hauptversammlung wird für alle 
  ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
  angemeldeten Aktionäre oder ihre 
  Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton 
  live über das Aktionärsportal im Internet 
  übertragen (siehe "BILD- UND 
  TONÜBERTRAGUNG DER VIRTUELLEN 
  HAUPTVERSAMMLUNG"). 
- Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß 
  angemeldeten Aktionäre oder ihre 
  Bevollmächtigten im Wege der elektronischen 
  Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an 
  die von der Gesellschaft benannten 
  Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe 
  "STIMMRECHTSVERTRETUNG"). 
- Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
  angemeldeten Aktionären oder ihren 
  Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im 
  Wege der elektronischen Kommunikation 
  eingeräumt (siehe "FRAGERECHT DER 
  AKTIONÄRE GEMÄSS ARTIKEL 2 § 1 ABS. 
  2 SATZ 1 NR. 3 COVID-19-GESETZ"). 
- Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr 
  Stimmrecht ausgeübt haben, können während der 
  Dauer der Hauptversammlung über das 
  Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse 
  der Hauptversammlung einlegen (siehe 
  "WIDERSPRUCH GEGEN BESCHLÜSSE DER 
  VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 
  ARTIKEL 2 § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 4 
  COVID-19-GESETZ"). 
 
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten ist ab *Mittwoch, 27. Januar 2021,* das 
Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
geöffnet und es steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung 
und während ihrer vollständigen Dauer zur Verfügung. Dort 
können sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der 
Abstimmung per elektronischer Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben 
sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Darüber hinaus können 
sie dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung 
gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung erklären. Die notwendigen Zugangsdaten für das 
Aktionärsportal können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
der Anmeldebestätigung entnehmen, die ihnen nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem 
Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird. 
 
Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts hat der Vorstand 
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung 
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (siehe 
"FRAGERECHT DER AKTIONÄRE GEMÄSS ARTIKEL 2 § 1 ABS. 2 
SATZ 1 NR. 3 COVID-19-GESETZ"). 
 
TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN, PRÄSENZLOSEN HAUPTVERSAMMLUNG 
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
*Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 
2017/18, 2018/19 und 2019/20 sind auch die Vorzugsaktionäre 
stimmberechtigt. Aktionäre (Stamm- und Vorzugsaktionäre) sind 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben.* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der 
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. 
 
Bitte beachten Sie, dass für Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft) kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit 
am Ort der ordentlichen Hauptversammlung 2021 besteht. Die 
Stimmabgabe kann nur im Wege der elektronischen Briefwahl durch 
die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten oder durch 
Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter vorgenommen werden (siehe 
"STIMMABGABE DURCH ELEKTRONISCHE BRIEFWAHL"). 
 
Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer 
Sprache spätestens am *Mittwoch, 10. Februar 2021, 24:00 Uhr 
MEZ,* der CECONOMY AG unter der Adresse 
 
CECONOMY AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
oder per Telefax unter: +49 (0)69 12012-86045 
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. 
 
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist für den 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär 
gemäß § 67c Abs. 3 AktG (d.h. das Institut, das für den 
Aktionär Depotkonten führt) erforderlich. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung ("Nachweisstichtag") - also *Mittwoch, 27. 
Januar 2021, 0:00 Uhr MEZ* - beziehen und spätestens am 
*Mittwoch, 10. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, *der CECONOMY AG 
unter der Adresse 
 
CECONOMY AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)