erhöht sich der Einfluss der Convergenta durch die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen nur unwesentlich. Zudem sind die CECONOMY-Kernaktionäre mit der quotalen Verwässerung aufgrund der Ausgabe der Wandlungsaktien einverstanden, während die übrigen Aktionäre bereits ohnehin keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen können. Die Ausführungen unter Ziffer II.2.c)aa) gelten insoweit entsprechend. bb) Angemessenheit des Austauschverhältnisses und Begründung des Ausgabebetrags Der vom Vorstand nach anerkannten finanzwissenschaftlichen Methoden ermittelte theoretische Marktwert der Wandelschuldverschreibungen beträgt - isoliert betrachtet, ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vorteile aus der Transaktion - EUR 160,0 Millionen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktionsverträge. Daraus ergibt sich eine isolierte _ex-ante-_Bewertung der Wandelschuldverschreibungen mit 106 % des Nennwerts. Der aufgrund des Erwerbs der Einzubringenden Geschäftsanteile unter Berücksichtigung der Mindestsynergien auf die Wandelschuldverschreibungen entfallende Wertzufluss in Höhe von EUR 328,8 Millionen übersteigt den Wert der dafür ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen deutlich. Vor diesem Hintergrund ist das von der Gesellschaft und der Convergenta vereinbarte Austauschverhältnis in Bezug auf die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen nach Ansicht des Vorstands angemessen. Eine wirtschaftliche Verwässerung zu Lasten der Aktionäre erfolgt nicht. cc) Gesamtabwägung In der Gesamtabwägung überwiegt das Interesse der Gesellschaft an der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen deutlich das Interesse der Altaktionäre an der Vermeidung einer Verwässerung. Die CECONOMY-Kernaktionäre sind mit dem Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen einverstanden. Die übrigen Aktionäre werden durch eine Verwässerung in ihrer Stimmkraft bereits nicht wesentlich beeinträchtigt. Auch eine wirtschaftliche Verwässerung findet nicht statt, da der auf die Wandelschuldverschreibungen entfallende Zufluss aufgrund des Erwerbs der Einzubringenden Geschäftsanteile den Wert der Wandelschuldverschreibungen übersteigt. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der CECONOMY AG ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 359.421.084 Stückaktien. Davon sind 356.743.118 Stück Stammaktien sowie 2.677.966 Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 356.743.118 Stück Stammaktien 356.743.118 Stimmrechte bestehen. *Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 2017/18, 2018/19 und 2019/20 ist das Stimmrecht der Vorzugsaktien wieder aufgelebt und die Vorzugsaktionäre sind ebenfalls stimmberechtigt.* Jede Vorzugsaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 2.677.966 Stück Vorzugsaktien 2.677.966 Stimmrechte bestehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung 359.421.084. HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE UND IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist damit ausgeschlossen. Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre: - Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton live über das Aktionärsportal im Internet übertragen (siehe "BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG"). - Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe "STIMMRECHTSVERTRETUNG"). - Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe "FRAGERECHT DER AKTIONÄRE GEMÄSS ARTIKEL 2 § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3 COVID-19-GESETZ"). - Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung über das Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen (siehe "WIDERSPRUCH GEGEN BESCHLÜSSE DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS ARTIKEL 2 § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 4 COVID-19-GESETZ"). Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ist ab *Mittwoch, 27. Januar 2021,* das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.ceconomy.de/Hauptversammlung geöffnet und es steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung und während ihrer vollständigen Dauer zur Verfügung. Dort können sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung per elektronischer Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Darüber hinaus können sie dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten der Anmeldebestätigung entnehmen, die ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird. Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (siehe "FRAGERECHT DER AKTIONÄRE GEMÄSS ARTIKEL 2 § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3 COVID-19-GESETZ"). TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN, PRÄSENZLOSEN HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS *Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 2017/18, 2018/19 und 2019/20 sind auch die Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Aktionäre (Stamm- und Vorzugsaktionäre) sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben.* Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Bitte beachten Sie, dass für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der ordentlichen Hauptversammlung 2021 besteht. Die Stimmabgabe kann nur im Wege der elektronischen Briefwahl durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten oder durch Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vorgenommen werden (siehe "STIMMABGABE DURCH ELEKTRONISCHE BRIEFWAHL"). Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache spätestens am *Mittwoch, 10. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ,* der CECONOMY AG unter der Adresse CECONOMY AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax unter: +49 (0)69 12012-86045 oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com zugehen. Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG (d.h. das Institut, das für den Aktionär Depotkonten führt) erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag") - also *Mittwoch, 27. Januar 2021, 0:00 Uhr MEZ* - beziehen und spätestens am *Mittwoch, 10. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, *der CECONOMY AG unter der Adresse CECONOMY AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)