Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.ceconomy.de/Hauptversammlung unter Angabe des Namens des beantragenden Aktionärs und der Begründung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Von einem Zugänglichmachen eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Entsprechend § 126 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden, vorausgesetzt, der antragstellende Aktionär ist ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet. *Wahlvorschläge von Aktionären entsprechend § 127 AktG* Die Rechte der Aktionäre, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender Anwendung des § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an CECONOMY AG Group Corporate Legal Kaistraße 3 40221 Düsseldorf oder per Telefax an: +49 (0)211 5408-7005 oder per E-Mail an: hv2021@ceconomy.de zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Spätestens am *Dienstag, 2. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ,* unter vorstehenden Kontaktdaten zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.ceconomy.de/Hauptversammlung unter Angabe des Namens des vorschlagenden Aktionärs zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Entsprechend § 127 AktG zugänglich zu machende Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. *Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz* Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG besteht nicht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis *Sonntag, 14. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ,* im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach Maßgabe von Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz steht es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand behält sich des Weiteren vor, Antworten auf Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu verzichten. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, Fragesteller namentlich zu benennen, sofern der Fragesteller sein Einverständnis zur namentlichen Nennung erklärt hat. Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen elektronisch über das Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung übermitteln. Die Übermittlung von Fragen über das Aktionärsportal ist von *Mittwoch, 27. Januar 2021*, bis *Sonntag, 14. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ*, möglich. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten der Anmeldebestätigung entnehmen, die ihnen nach fristgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird. *Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz* Aktionäre, die ihr Stimmrecht - persönlich oder durch Bevollmächtigte - ausgeübt haben, können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Widersprüche sind am 17. Februar 2021 ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. *Weitergehende Erläuterungen* Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Die Informationen nach § 124a AktG zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung zu finden. ABSTIMMUNGSERGEBNISSE Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de/Hauptversammlung veröffentlicht. *Düsseldorf, im Januar 2021* *CECONOMY AG* _DER VORSTAND_ DATENSCHUTZHINWEISE Die CECONOMY AG, Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (zum Beispiel Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter. Die virtuelle Hauptversammlung der CECONOMY AG wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten im Internet über das Aktionärsportal übertragen, Aktionären steht über das Aktionärsportal die Möglichkeit offen, von ihren Aktionärsrechten Gebrauch zu machen. Hierbei werden weitere personenbezogene Daten wie IP-Adressen erhoben. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgt, ist für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der CECONOMY AG, die Ausübung der Rechte der Aktionäre vor und während der Hauptversammlung sowie die Erfüllung der mit der (virtuellen) Hauptversammlung verbundenen gesetzlichen Vorgaben rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und f) DSGVO in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG sowie dem COVID-19-Gesetz, insbesondere Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz. Die CECONOMY AG hat ein berechtigtes Interesse an der Durchführung und dem geordneten Ablauf der virtuellen Hauptversammlung. Für die Bearbeitung eingereichter Fragen und/oder von in der virtuellen Hauptversammlung eingelegten Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, muss die CECONOMY AG Name und Adresse des Aktionärs sowie die Nummer der Anmeldebestätigung verarbeiten, bei Bevollmächtigten auch deren Anschrift. Die CECONOMY AG bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung zum Teil externer Dienstleister (wie zum Beispiel Hauptversammlungs-Dienstleistern, IT-Dienstleistern, etc.). Die von der CECONOMY AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)