Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
unter Angabe des Namens des beantragenden Aktionärs und der 
Begründung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten 
Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Von einem Zugänglichmachen eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa 
weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung 
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. 
 
Entsprechend § 126 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge 
werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als 
seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden, 
vorausgesetzt, der antragstellende Aktionär ist 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet. 
 
*Wahlvorschläge von Aktionären entsprechend § 127 AktG* 
 
Die Rechte der Aktionäre, Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 
127 AktG zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des 
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender 
Anwendung des § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Vorfeld 
der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden 
Ausführungen zu übermitteln: 
 
Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich 
an 
 
CECONOMY AG 
Group Corporate Legal 
Kaistraße 3 
40221 Düsseldorf 
 
oder per Telefax an: +49 (0)211 5408-7005 
oder per E-Mail an: hv2021@ceconomy.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Spätestens am *Dienstag, 2. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ,* unter 
vorstehenden Kontaktdaten zugegangene und ordnungsgemäße 
Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der 
Internetadresse 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
unter Angabe des Namens des vorschlagenden Aktionärs zugänglich 
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
gemacht. 
 
Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach 
§ 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, 
etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person 
und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge im 
Sinne von § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu 
werden. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im 
Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
Entsprechend § 127 AktG zugänglich zu machende Wahlvorschläge 
werden in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt 
behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß 
zur Hauptversammlung angemeldet ist. 
 
*Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 
1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz* 
 
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
oder ihren Bevollmächtigten wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 
2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz eine Fragemöglichkeit 
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Das 
Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG besteht nicht. Der 
Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass 
Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, das 
heißt bis *Sonntag, 14. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ,* im 
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach 
Maßgabe von Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz 
steht es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, 
welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand behält sich des 
Weiteren vor, Antworten auf Fragen vorab auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute 
Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu 
verzichten. 
 
Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, 
Fragesteller namentlich zu benennen, sofern der Fragesteller 
sein Einverständnis zur namentlichen Nennung erklärt hat. 
 
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen elektronisch über 
das Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
übermitteln. Die Übermittlung von Fragen über das 
Aktionärsportal ist von *Mittwoch, 27. Januar 2021*, bis 
*Sonntag, 14. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ*, möglich. Die 
notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten der Anmeldebestätigung 
entnehmen, die ihnen nach fristgemäßer Anmeldung und 
ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt 
wird. 
 
*Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung 
gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - ausgeübt haben, können ausschließlich im 
Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal, 
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung erklären. Widersprüche sind am 17. Februar 
2021 ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Artikel 2 § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE 
DER GESELLSCHAFT 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2021 sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
zu finden. 
 
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE 
 
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse 
werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
*Düsseldorf, im Januar 2021* 
 
*CECONOMY AG* 
 
_DER VORSTAND_ 
DATENSCHUTZHINWEISE 
 
Die CECONOMY AG, Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf, 
verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der 
Aktionäre (zum Beispiel Name und Vorname, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie 
gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter. 
Die virtuelle Hauptversammlung der CECONOMY AG wird für alle 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder 
ihre Bevollmächtigten im Internet über das Aktionärsportal 
übertragen, Aktionären steht über das Aktionärsportal die 
Möglichkeit offen, von ihren Aktionärsrechten Gebrauch zu 
machen. Hierbei werden weitere personenbezogene Daten wie 
IP-Adressen erhoben. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten, die unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgt, ist für die 
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung der CECONOMY AG, die 
Ausübung der Rechte der Aktionäre vor und während der 
Hauptversammlung sowie die Erfüllung der mit der (virtuellen) 
Hauptversammlung verbundenen gesetzlichen Vorgaben rechtlich 
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
sind Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und f) DSGVO in Verbindung 
mit §§ 118 ff. AktG sowie dem COVID-19-Gesetz, insbesondere 
Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz. Die CECONOMY AG hat ein 
berechtigtes Interesse an der Durchführung und dem geordneten 
Ablauf der virtuellen Hauptversammlung. Für die Bearbeitung 
eingereichter Fragen und/oder von in der virtuellen 
Hauptversammlung eingelegten Widersprüchen gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung, muss die CECONOMY AG Name und Adresse des 
Aktionärs sowie die Nummer der Anmeldebestätigung verarbeiten, 
bei Bevollmächtigten auch deren Anschrift. 
 
Die CECONOMY AG bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung 
der Hauptversammlung zum Teil externer Dienstleister (wie zum 
Beispiel Hauptversammlungs-Dienstleistern, IT-Dienstleistern, 
etc.). Die von der CECONOMY AG für die Zwecke der Ausrichtung 
der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die 
personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)