In jedem Fall kann ein Bevollmächtigter die ausübbaren Aktionärsrechte nur dann elektronisch
wahrnehmen, wenn er die persönlichen Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft vom Aktionär erhalten hat.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die
das Einladungsschreiben auf dem Postweg erhalten, mit diesem übersandt. Das Formular ist auch auf dem
HV-Ticket abgedruckt und kann außerdem auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
abgerufen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG
erfassten Intermediären und anderen in § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für
den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen im
Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung
ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die das
Einladungsschreiben auf dem Postweg erhalten, mit diesem übersandt. Das Formular ist auch auf dem
HV-Ticket abgedruckt und kann außerdem auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
abgerufen oder in elektronischer Form über den passwortgeschützten Internetservice ausgefüllt und
übermittelt werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen der Gesellschaft in Textform übermittelt werden, soweit die Übermittlung nicht über den
passwortgeschützten Internetservice erfolgt.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, können die Vollmachten nebst Weisungen unbeschadet der
rechtzeitigen Anmeldung nach den vorgenannten Bestimmungen spätestens bis Dienstag, den 9. März 2021, 18
Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse
B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG 3. c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (89) 889 690 633 E-Mail: BRAIN@better-orange.de
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices bis zum Beginn der Abstimmung
während der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
übermitteln.
Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmacht und Weisungen, die auf diesen
Wegen erfolgen sollen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden den
Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Webseite
der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
einsehbar.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Den Aktionären ist gemäß § 19 Absatz (3) der Satzung die Möglichkeit eröffnet, in der nachfolgend
beschriebenen Weise ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung
des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner
ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Bitte beachten Sie, dass die
Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge des Vorstands und / oder des Aufsichtsrats sowie auf etwaige Beschlussvorschläge von
Aktionären, die im Zuge einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz (2) AktG bekannt
gemacht wurden, beschränkt sind.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis
Dienstag, den 9. März 2021, 18 Uhr (Eingang), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre
Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, für die Briefwahl entweder das ihnen mit der
Einladung auf dem Postweg übersandte Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der
Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
abrufbare Formular zu verwenden und vollständig ausgefüllt per Post an folgende Adresse zu übermitteln
B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG 4. c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
oder ihre Briefwahlstimme elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices auf der
Webseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
bis zum Beginn der Abstimmung während der Hauptversammlung abzugeben. Die Änderung oder der Widerruf
bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich.
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem mit der Einladung auf dem Postweg übersandten
Formular. Die Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen
abrufbar.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, sonstige von § 135 AktG erfasste
Intermediäre und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der
Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz (2) AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz (2) AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; bei der
Berechnung der vorgenannten 90-Tage-Frist ist der Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der
Gesellschaft nicht mitzurechnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind, also spätestens am
Sonntag, dem 7. Februar 2021, bis 24:00 Uhr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 27, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)