und nicht nachrangigen 
         Verbindlichkeiten der Gesellschaft 
         gleichrangig sind, soweit diesen 
         Verbindlichkeiten nicht durch 
         zwingende gesetzliche Bestimmungen 
         ein Vorrang eingeräumt wird. 
      d. Verzinsung 
 
         Die Wandelschuldverschreibungen 
         werden mit einem Zinssatz von 0,05 % 
         p.a. verzinst. 
      e. Laufzeit 
 
         Die Wandelschuldverschreibungen 
         haben, vorbehaltlich einer 
         vorzeitigen Kündigung, eine Laufzeit 
         von fünf (5) Jahren ab dem Ausgabetag 
         (wie nachstehend definiert). Die 
         Rückzahlung der 
         Wandelschuldverschreibungen erfolgt 
         zum Nennbetrag. 
      f. Wandlungsrecht, Wandlungspreis und 
         Wandlungsverhältnis, Ausübung des 
         Wandlungsrechts 
 
         Die Gesellschaft gewährt jedem 
         Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen das Recht 
         ("*Wandlungsrecht*"), an jedem 
         Geschäftstag während des 
         Wandlungszeitraums (wie nachstehend 
         definiert) jede 
         Wandelschuldverschreibung ganz, nicht 
         jedoch teilweise, in Wandlungsaktien 
         zu wandeln. 
 
         Der Wandlungspreis je Wandlungsaktie 
         ("*Wandlungspreis*") beträgt, 
         vorbehaltlich einer Anpassung 
         gemäß den Bedingungen der 
         Wandelschuldverschreibungen 
         ("*Anleihebedingungen*"), EUR 5,42 je 
         Wandlungsaktie. Das 
         Wandlungsverhältnis entspricht dem 
         Nennbetrag einer 
         Wandelschuldverschreibung geteilt 
         durch den am Wandlungstag geltenden 
         Wandlungspreis. Verbleibende 
         Bruchteile werden in Geld 
         ausgeglichen. 
 
         Das Wandlungsrecht für die 
         Wandelschuldverschreibungen kann 
         durch einen Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen ab dem 
         40. Tag nach dem Tag ihrer Ausgabe 
         ("*Ausgabetag*") jederzeit bis zum 
         zehnten Handelstag vor dem Tag ihrer 
         Endfälligkeit (beide Tage 
         einschließlich) 
         ("*Wandlungszeitraum*") ausgeübt 
         werden, vorbehaltlich bestimmter 
         Ausschlusszeiträume oder einer 
         vorzeitigen Kündigung. 
      g. Bereitstellung von Wandlungsaktien; 
         Dividenden 
 
         Die bei Ausübung des Wandlungsrechts 
         für die Wandelschuldverschreibungen 
         zu gewährenden Wandlungsaktien werden 
         nach Durchführung der Wandlung aus 
         dem Bedingten Kapital 2021/I (wie 
         nachstehend definiert) stammen. Die 
         Anleihebedingungen können auch die 
         Lieferung bestehender Aktien 
         vorsehen. Die Wandlungsaktien sind ab 
         Beginn des Geschäftsjahres der 
         Gesellschaft, für das zum Zeitpunkt 
         ihrer Entstehung durch Ausübung von 
         Wandlungsrechten noch kein Beschluss 
         der Hauptversammlung über die 
         Gewinnverwendung gefasst worden ist, 
         sowie für alle folgenden 
         Geschäftsjahre der Gesellschaft 
         dividendenberechtigt. 
      h. Verwässerungsschutz 
 
         Der Wandlungspreis wird unbeschadet 
         der § 9 Abs. 1 AktG und § 199 Abs. 2 
         AktG nach den näheren Bestimmungen 
         der Anleihebedingungen wertwahrend 
         angepasst werden, wenn die 
         Gesellschaft bis zum Ablauf des 
         Wandlungszeitraums unter Einräumung 
         eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre 
         das Grundkapital erhöht 
         (Bezugsrechtsemission) oder weitere 
         Wertpapiere mit Bezugs-, Options- 
         bzw. Wandlungsrechten begibt oder 
         garantiert und den Inhabern von 
         Wandelschuldverschreibungen hierbei 
         kein Bezugsrecht in dem Umfang 
         eingeräumt wird, wie es ihnen nach 
         Ausübung des Wandlungsrechts zustehen 
         würde. Das Gleiche gilt für den Fall 
         anderer Kapitalmaßnahmen oder 
         anderer vergleichbarer 
         Maßnahmen, einschließlich 
         der Zahlung von Dividenden durch die 
         Gesellschaft, die zu einer 
         Verwässerung des Werts der 
         ausgegebenen Aktien der Gesellschaft 
         führen können (mit Ausnahme der unter 
         vorstehender Ziffer 1 dieses 
         Beschlusses vorgeschlagenen 
         Sachkapitalerhöhung). 
      i. Kündigung durch Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen 
 
         Jeder Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen ist in 
         bestimmten, in den Anleihebedingungen 
         festgesetzten Fällen berechtigt, 
         seine sämtlichen Ansprüche aus den 
         Wandelschuldverschreibungen durch 
         Abgabe einer Kündigungserklärung 
         gegenüber der Gesellschaft zu 
         kündigen und fällig zu stellen und 
         die Rückzahlung zum Nennbetrag zu 
         verlangen. 
      j. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der 
         Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen im Falle 
         eines Kontrollwechsels oder einer 
         Verschmelzung 
 
         Falls die Gesellschaft einen 
         Kontrollerwerb oder eine 
         Verschmelzung bekanntmacht, ist jeder 
         Inhaber von 
         Wandelschuldverschreibungen nach 
         seiner Wahl berechtigt, von der 
         Gesellschaft die Rückzahlung 
         einzelner oder aller seiner 
         Wandelschuldverschreibungen, für 
         welche das Wandlungsrecht nicht 
         ausgeübt wurde und die nicht zur 
         vorzeitigen Rückzahlung fällig 
         gestellt wurden, zum Nennbetrag zu 
         verlangen. 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats weitere 
      Ausstattungsmerkmale der 
      Wandelschuldverschreibungen und weitere 
      Einzelheiten der Anleihebedingungen sowie 
      weitere Einzelheiten der Ausgabe der 
      Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. 
   3. *Gegenstand der Sacheinlage und Zulassung 
      zur Zeichnung* 
   a) Als Gegenstand der Sacheinlage für die 
      Sachkapitalerhöhung und die Begebung der 
      Wandelschuldverschreibungen hat die 
      Convergenta die Einzubringenden 
      Geschäftsanteile, d. h. (i) die zwölf 
      (12) von ihr gehaltenen Geschäftsanteile 
      an der MSH mit den laufenden Nummern 16 
      bis 27 und (ii) das auf die Convergenta 
      entfallende Teilrecht an dem mit der 
      CECONOMY Retail gemeinschaftlich 
      gehaltenen Geschäftsanteil an der MSH mit 
      der laufenden Nummer 34 mit einem 
      anteiligen Betrag am Stammkapital der MSH 
      von DM 17,00, entsprechend zusammen rund 
      21,62 % des Stammkapitals der MSH, in die 
      Gesellschaft einzubringen 
      ("*Sacheinlage*"). 
   b) Zur Zeichnung der Neuen Aktien und der 
      Wandelschuldverschreibungen wird 
      ausschließlich die Convergenta 
      zugelassen. 
   4. *Zusätzliche Geldzahlungspflicht der 
      Gesellschaft* 
 
      Zusätzlich zur Ausgabe der Neuen Aktien 
      und Wandelschuldverschreibungen hat die 
      Gesellschaft als Gegenleistung für die 
      Einbringung der Einzubringenden 
      Geschäftsanteile eine Barzahlung an die 
      Convergenta in Höhe von insgesamt EUR 
      130.000.000,00, zahlbar in zwei Tranchen, 
      zu leisten. Die Sachkapitalerhöhung und 
      die Begebung der 
      Wandelschuldverschreibungen erfolgt im 
      Hinblick auf diese über die Gewährung der 
      Neuen Aktien und 
      Wandelschuldverschreibungen hinausgehende 
      Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft im 
      Wege einer gemischten Sacheinlage. 
   5. *Schaffung eines Bedingten Kapitals 
      2021/I* 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 
      bis zu EUR 89.476.079,21 durch Ausgabe 
      von bis zu 35.000.000 neuen, auf den 
      Inhaber lautenden Stammaktien ohne 
      Nennbetrag (Stückaktien) der 
      Gesellschaft, jeweils mit einem 
      anteiligen Betrag am Grundkapital von 
      rund EUR 2,56, bedingt erhöht 
      ("*Bedingtes Kapital 2021/I*"). Das 
      Bedingte Kapital 2021/I dient 
      ausschließlich der Gewährung von 
      Aktien an die Inhaber von 
      Wandelschuldverschreibungen, die 
      gemäß diesem Beschluss ausgegeben 
      werden. Die Ausgabe der neuen Aktien darf 
      nur zu einem Wandlungspreis erfolgen, 
      welcher den Vorgaben dieses Beschlusses 
      entspricht. 
   b) Die Ausgabe der neuen Aktien aus dem 
      Bedingten Kapital 2021/I erfolgt an die 
      Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 
      gegen Sacheinlage. Als Gegenstand der 
      Sacheinlage für die Begebung der 
      Wandelschuldverschreibungen und die 
      Sachkapitalerhöhung hat die Convergenta 
      die Einzubringenden Geschäftsanteile, d. 
      h. (i) die zwölf (12) von ihr gehaltenen 
      Geschäftsanteile an der MSH mit den 
      laufenden Nummern 16 bis 27 und (ii) das 
      auf die Convergenta entfallende Teilrecht 
      an dem mit der CECONOMY Retail 
      gemeinschaftlich gehaltenen 
      Geschäftsanteil an der MSH mit der 
      laufenden Nummer 34 mit einem anteiligen 
      Betrag am Stammkapital der MSH von DM 
      17,00, entsprechend zusammen rund 21,62 % 
      des Stammkapitals der MSH, in die 
      Gesellschaft einzubringen. Als 
      Gegenleistung für diese Sacheinlage 
      gewährt die Gesellschaft der Convergenta 
      eine gemischte Bar- und Sachleistung, die 
      gemäß diesem Beschluss neben der 
      Ausgabe der Neuen Aktien und der Ausgabe 
      der Wandelschuldverschreibungen auch aus 
      einer Barzahlung in Höhe von EUR 
      130.000.000,00 besteht. 
   c) Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)