sich der Aufsichtsrat nicht umfassend von einem externen Vergütungsexperten beraten, sondern nur punktuell sachlich und rechtlich extern unterstützen lassen. III. *Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem* Das neue Vergütungssystem soll für die beiden amtierenden Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres 2020/2021 gelten. Generell weicht das neue Vergütungssystem gegenüber der früher in der Gesellschaft praktizierten Vorstandsvergütung vor allem in vier Punkten ab: Erstens sind beim STI die persönlichen Ziele mit ihrer - diskretionären - Feststellung der Zielerreichung weggefallen. Zweitens ist beim LTI die Kenngröße Earnings per Share (EPS) zugunsten einer stärkeren Aktienkursorientierung weggefallen. Drittens wurden beim LTI für alle Vorstandsmitglieder einheitlich geltende und quantitativ messbare nicht-finanzielle Ziele ergänzt. Viertens wird die Höhe einer LTI-Zahlung ohne Zwischenschaltung eines technisch aufwendigen Performance Share Plans ermittelt. Der Aufsichtsrat bezweckt damit eine höhere Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Weitere Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem erfolgen in Umsetzung der durch das ARUG II geänderten Anforderungen des AktG und der Empfehlungen des am 20. März 2020 in Kraft getretenen neuen DCGK. Das neue Vergütungssystem weicht wesentlich von den bei Beginn des Geschäftsjahres 2020/2021 laufenden Vorstandsverträgen ab, weil der bis zum 16. Oktober 2020 laufende Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Düttmann aufgrund der besonderen Bestellungssituation ein ausschließliches Festgehalt ohne variable Vergütungselemente vorsah und der Anstellungsvertrag von Frau Sonnenmoser aufgrund der absehbaren Anpassungen des Vergütungssystems vielfach vorläufige Regelungen vorsah. Die entsprechenden Sonderregelungen sind in Abschnitt XII. erläutert. IV. *Vergütungskomponenten ab dem Geschäftsjahr 2020/21* Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte sind die schuldrechtlichen Anstellungsverträge, welche die CECONOMY AG, vertreten durch den Aufsichtsrat, mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands schließt. Diese enthalten abschließend die Vergütungskomponenten der Mitglieder des Vorstands. 1. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG für die von ihnen gemäß ihren Anstellungsverträgen zu erbringenden Tätigkeiten setzen sich aus erfolgsunabhängigen festen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten zusammen. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die einzelnen Vergütungskomponenten: 2. *Erfolgsunabhängige feste Vergütung* Die feste erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der jährlichen Grundvergütung, den Beiträgen für die betriebliche Altersversorgung und den weiteren Nebenleistungen zusammen. a) *Grundvergütung* Die Grundvergütung ist mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern als Festvergütung vereinbart und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Falls das Vorstandsmitglied nur während eines Teils eines Geschäftsjahrs dem Vorstand angehört, wird die Grundvergütung zeitanteilig gezahlt. b) *Betriebliche Altersversorgung* Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Direktzusage. Die betriebliche Altersversorgung wird gemeinsam durch das Vorstandsmitglied und das Unternehmen finanziert. Dabei gilt die Aufteilung '5 + 10'. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von 5 % seiner definierten Bemessungsgrundlage (Grundvergütung und Zielbetrag STI) erbringt, zahlt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Die betriebliche Altersversorgung ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Die Beiträge der Gesellschaft zur betrieblichen Altersversorgung sind aufgrund der festgelegten Aufteilung und Bemessungsgrundlage für jedes einzelne Vorstandsmitglied begrenzt. Zusätzlich sind diese Beiträge auf EUR 100.000 pro Jahr begrenzt. Weiterhin haben die Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der HPR umzuwandeln. Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen werden nicht vereinbart. c) *Nebenleistungen* Neben der Grundvergütung und den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung gewährt die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands nur die folgenden Nebenleistungen: - Beiträge zur Unfallversicherung - Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung - Übernahme von Kosten der Gesundheitsvorsorge - Bereitstellung eines dem Vorstandsmitglied zur Verfügung gestellten Dienstwagens Diese abschließend bestimmten Nebenleistungen sind auch der Höhe nach auf zusammen EUR 50.000 pro Jahr begrenzt. 3. *Erfolgsabhängige variable Vergütung* Die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten sind eine variable Vergütung mit einer auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen Erfolgsmessung, das sog. Short-Term Incentive ("*STI*"), und eine variable Vergütung mit einer auf mehrere Geschäftsjahre bezogenen Erfolgsmessung, das sog. Long-Term Incentive ("*LTI*"). Entsprechend der jeweiligen Leistungszeiträume weisen die Komponenten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Erfolgsparameter auf. Für die Gewährung des STI und des LTI sowie die entsprechenden Anreizwirkungen dieser variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile sind finanzielle und für das LTI auch nicht-finanzielle Leistungskriterien maßgeblich. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden überwiegend aktienbasiert gewährt: Innerhalb der variablen Vergütungsbestandteile überwiegt der Anteil der langfristig variablen Bestandteile, deren wiederum weit überwiegende finanzielle Leistungskriterien auf die Kennzahlen absolute Aktienrendite und relative Aktienrendite bezogen sind. Durch beide Kennzahlen ist die Höhe einer etwaigen Auszahlung an die Wertentwicklung der Stammaktie der CECONOMY AG geknüpft. a) *STI* Die kurzfristige erfolgsabhängige Komponente wird jeweils für ein Geschäftsjahr gewährt und nach dessen Ablauf ausgezahlt. Beginnt oder endet das Anstellungsverhältnis im Laufe eines Geschäftsjahrs, wird das STI für das Geschäftsjahr zeitanteilig gewährt und gezahlt. Die Berechnung des STI erfolgt ausschließlich anhand von finanziellen Leistungskriterien. Diese basieren auf den nachfolgenden Kennzahlen gemäß dem Konzernabschluss der Gesellschaft (bereinigt um die Effekte von Portfolioveränderungen), die mit der jeweils angegebenen Gewichtung in die Berechnung einfließen: - Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings Before Interest and Taxes - EBIT) auf Basis absoluter EBIT-Werte mit einem Gewichtungsfaktor von 0,55; - Wechselkursbereinigtes Umsatzwachstum mit einem Gewichtungsfaktor von 0,25; - Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital - NWC) auf Basis absoluter NWC-Werte (4-Quartals-Durchschnitt) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,2. Der Aufsichtsrat legt die Erfolgsziele für alle Vorstandsmitglieder einheitlich auf Grundlage der ihm vom Vorstand vorgelegten Unternehmensplanung vor Beginn des Geschäftsjahres, für welches der STI gewährt wird, fest. Dem Grad der Zielerreichung für jede Kennzahl werden Faktoren (Zielerreichungsfaktoren) zugeordnet. Hierzu bestimmt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen jeweils den Wert für die untere Schwelle (Eintrittshürde), den Zielwert für die 100 Prozent-Zielerreichung sowie den Wert für eine 200 Prozent-Zielerreichung, bei dem der jeweilige Zielerreichungsfaktor der Höhe nach begrenzt ist. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ist ausgeschlossen. Nach Geschäftsjahresende wird für jede Kennzahl anhand der jeweiligen Zielerreichungsfaktoren der Grad der Zielerreichung gemessen. Zwischenwerte werden mittels linearer Interpolation bestimmt. Aus den einzelnen gemessenen Zielerreichungsfaktoren wird anhand ihrer Gewichtung der Gesamtzielerreichungsfaktor berechnet. Durch Multiplikation des Gesamtzielerreichungsfaktors mit dem STI-Zielbetrag ergibt sich der Auszahlungsbetrag des STI. Der Auszahlungsbetrag ist auf das Doppelte des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung erfolgt vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, für welches der betreffende STI gewährt wurde, nicht jedoch vor der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat. Bei einer unterjährigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses werden noch nicht ausgezahlte Ansprüche auf STI, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, zeitanteilig nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und bei der ursprünglichen Fälligkeit gezahlt. b) *LTI* Die langfristige erfolgsabhängige Komponente wird jeweils jährlich gewährt und nach Ablauf eines Leistungszeitraums von
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)