Erfolg der Compleo oder des Compleo-Konzerns eine zusätzliche freiwillige Tantieme (Ermessenstantieme) in 
4.            Höhe von bis zu 10% der Summe aus Festvergütung und Jahresbonusbetrag beschließen. 
              Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Festlegung der Sonderprämie die besonderen Leistungen des 
              einzelnen Vorstandsmitglieds, insbesondere im Hinblick auf den langfristigen nachhaltigen Erfolg des 
              Unternehmens, die Interessen der Aktionäre sowie der Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche 
              Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens. 
              Bestimmung der Struktur und Höhe der Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder 
              Für die Vorstandsmitglieder ergibt sich die jährliche Ziel-Gesamtvergütung aus der Summe aus (i) der 
              Festvergütung, (ii) dem Jahresbonusbetrag (bei einem Erreichen sämtlicher Bonusziele zu 100%) sowie (iii) 
              dem potentiellen Wertzufluss aus der Veräußerung von Aktien, die das Vorstandsmitglied aufgrund der 
              Ausübung von Aktienoptionen nach dem Aktienoptionsplan 2021 erworben hat. Eine mögliche Sonderprämie wird 
              bei der Ermittlung der Ziel-Gesamtvergütung nicht berücksichtigt, weil die Vorstandsmitglieder auf die 
              Sonderprämie keinen Anspruch haben und sie nur bei außerordentlichen Leistungen gewährt werden soll. 
              Der jährliche Wertzufluss bei Vorstandsmitgliedern aufgrund der Veräußerung von Aktien, die das 
              Vorstandsmitglied aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen nach dem Aktienoptionsplan 2021 erworben hat, 
              kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dies liegt unter anderem an den Unsicherheiten bezüglich der Zahl 
              der gewährten Aktienoptionen, des Erreichens der Erfolgsziele für die gewährten Aktienoptionen, der 
              allgemeinen Kursentwicklung der Compleo-Aktie und dem individuellen Präferenzen des Vorstandsmitglieds 
              bezüglich Ausübung von Aktienoptionen und Veräußerung der erworbenen Compleo-Aktien. Für die Zwecke der 
              Ermittlung dieses Wertzuflusses zur Bestimmung der Ziel-Gesamtvergütung gemäß diesem Vergütungssystem 
              wurden daher beispielshaft die folgenden Annahmen getroffen: (i) jährliche Ausübung von 2.500 
              Aktienoptionen nach Erreichen der Erfolgsziele und anschließende sofortige Veräußerung der erworbenen 
              Compleo-Aktien, (ii) Ausübungspreis (d.h. Kurs der Compleo-Aktie bei Gewährung) von EUR 85,00 und (iii) 
              jährliches lineares Kurswachstum von 10% bezogen auf den Ausübungspreis, d.h. 40% nach Ablauf der 
              vierjährigen Wartefrist (i.e. Kurs bei Wandlung von EUR 119,00). Die tatsächlichen Wertzuflüsse können 
              erheblich von diesem Rechenbeispiel abweichen. 
              Unter diesen Annahmen sollen die relativen Anteile der jeweiligen Vergütungsbestandteile an der 
              Ziel-Gesamtvergütung für Vorstandsmitglieder, die Aktienoptionen erhalten, in etwa betragen: 
              *             Festvergütung: ca. 60% bis 45% 
              *             Kurzfristige variable jährliche Vergütung (Jahresbonus): ca. 25% bis 20% 
              *             Langfristige variable Vergütung durch Aktienoptionen: ca. 15% bis 35% D. 

Für Vorstandsmitglieder, denen keine Aktienoptionen zugeteilt werden, weil sie bereits in

signifikanter Höhe Aktien der Gesellschaft halten, sollen die relativen Anteile der jeweiligen

Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung in etwa betragen:


              *             Festvergütung: ca. 65% bis 75% 
              *             Kurzfristige variable jährliche Vergütung (Jahresbonus): ca. 25% bis 35% 

Der Aufsichtsrat legt jeweils bei Abschluss des Vorstandsdienstvertrags in Übereinstimmung mit dem

Vergütungssystem die Festvergütung, den Jahresbonusbetrag (zahlbar bei Erreichen sämtlichen Bonusziele zu

100%) und die maximale Höhe der Sonderprämie fest. Die Gewährung der Optionen nach dem Aktienoptionsplan

2021 erfolgt jährlich durch Abschluss eines Gewährungsvertrags.

Bei der Festlegung der einzelnen Vergütungskomponenten achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die

Ziel-Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des

Vorstandsmitglieds steht. Der Aufsichtsrat kann bei der Bestimmung der Höhe der Gesamtvergütung die

Qualifikation und Erfahrung sowie die Funktion und den Verantwortungsbereich der einzelnen

Vorstandsmitglieder berücksichtigen. Außerdem berücksichtigt er die wirtschaftliche Lage, die künftige

Geschäftsstrategie sowie den Erfolg des Unternehmens. Der Aufsichtsrat trägt dafür Sorge, dass die

Vergütung marktüblich ist.

In die Beurteilung der Üblichkeit der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fließt kein vertikaler

Vergütungsvergleich ein, bei dem die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der

Gesellschaft berücksichtigt werden.

Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Gesamtvergütung die Funktion und

den Verantwortungsbereich der einzelnen Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen. Das System eröffnet dem

Aufsichtsrat die Möglichkeit, funktionsspezifische Differenzierungen - zum Beispiel für den

Vorstandsvorsitzenden oder für die für einzelne Ressorts zuständigen Vorstandsmitglieder - nach

pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung von Kriterien festzulegen, wie beispielsweise

Marktgegebenheiten oder Erfahrung des Vorstandsmitglieds.

Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für den

Vorstandsvorsitzenden sowie für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder festgelegt, deren Höhe

jeweils der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder entspricht. Die Maximalvergütung ist die

betragsmäßige Höchstgrenze und somit der tatsächliche maximale Zufluss für das betreffende Geschäftsjahr.

Die Maximalvergütung erfasst damit den maximalen Aufwand der Compleo und ihrer Konzernunternehmen für das

jeweilige Vorstandsmitglied.

Die Maximalvergütung soll für jedes einzelne Mitglied des Vorstands den Betrag von EUR 1.000.000,00 E. nicht übersteigen.

Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass es sich bei diesem Betrag nicht um die vom Aufsichtsrat für

angemessen gehaltene Zielvergütung handelt, sondern lediglich um eine absolute Obergrenze, die allenfalls

bei optimaler Zielerreichung für sämtliche Bonusziele des Jahresbonus, so dass die insoweit geltende

Höchstgrenze von 130% des Jahresbonusbetrags maßgeblich ist, und bei Erreichen des Höchstbetrags nach dem

Aktienoptionsplan 2021 erreicht werden könnte.

Sollte die Hauptversammlung eine Absenkung der im vorliegenden Vergütungssystem festgelegten

Maximalvergütung beschließen, wird der Aufsichtsrat dieses Votum beim Abschluss oder der Verlängerung von

Vorstands-Dienstverträgen berücksichtigen. F. Angaben zu vergütungsbezogenen Rechtsgeschäften


              Laufzeiten und Beendigung der Dienstverträge 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird durch die jeweiligen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder 
              bestimmt, wobei die variablen Vergütungsbestandteile auf der Basis dieses Vergütungssystems vom 
              Aufsichtsrat bestimmt werden. Die Laufzeit der Vorstands-Dienstverträge ist an die Dauer der Bestellung 
              gekoppelt. 
              Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen. Unter 
              Berücksichtigung der aktienrechtlichen Vorgaben des § 84 AktG betragen Bestell- beziehungsweise 
1.            Vertragsdauer bei Erstbestellung und Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds maximal fünf Jahre. 
              Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Vorstands-Dienstverträge keine ordentliche 
              Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstands-Dienstvertrags 
              aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung endet der 
              Vorstands-Dienstvertrag ebenfalls vorzeitig. 
              Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern Griesemann, Kachouh und Stolze haben derzeit jeweils eine 
              Laufzeit bis zum 31. August 2025, der Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied Gabriel eine Laufzeit bis 
              zum 31. Dezember 2024. 
              Leistungen im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags 
              Im Falle einer unterjährigen Beendigung des Dienstvertrags werden die Festvergütung und den Jahresbonus 

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May 07, 2021 09:47 ET (13:47 GMT)