mindestens alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgelegten

Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieses

Vergütungssystems.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 das Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder unter Beachtung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Dieses

Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist nachstehend dargestellt sowie auch über die

Internetseite der Deutsche Industrie REIT-AG unter der Internetadresse

https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung

abrufbar.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird gebilligt.

Darstellung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder der

Gesellschaft:


                            i.            Grundlegende Zielsetzung 

Die Vergütungsstruktur des Vorstands der Gesellschaft soll eine angemessene Vergütung

des Vorstands gewährleisten, die sich an einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung

der Gesellschaft und des operativen Geschäfts ausrichtet und diese Ziele fördert. Die

Vergütungsstruktur soll damit einen Beitrag zur Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen

Steigerung des Unternehmenswerts und der erfolgsorientierten Führung der Gesellschaft

leisten.

Die Vergütungsstruktur besteht dabei aus einer festen Grundvergütung, die in

Abhängigkeit von den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds vereinbart

wird und die monatlich zahlbar ist, sowie einer kurz- und langfristigen variablen

Vergütung, die an die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, des operativen

Ergebnisses sowie des Nettovermögenswerts anknüpft.


                            ii.           Verfahren zur Festsetzung und Überprüfung der Vergütung 

Bei der Festlegung der einzelnen Vergütungsbestandteile berücksichtigt der Aufsichtsrat

ein angemessenes Verhältnis der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zu ihren

Aufgaben und Leistungen, zur Lage der Gesellschaft sowie der Vergütungshöhe vergleichbarer

Unternehmen und der Mitarbeiter der Gesellschaft, wobei auch die zeitliche Entwicklung der

Vergütung berücksichtigt wird. Bei der Betrachtung der Vergütungshöhe vergleichbarer

Unternehmen zieht der Aufsichtsrat geeignete Vergleichsgruppen heran, wobei sowohl das

Geschäftsfeld als auch die Größe und Marktpositionierung des Unternehmens berücksichtigt

werden. Sofern es nicht die Umstände im Einzelfall rechtfertigen, soll die Gesamtvergütung

eines Vorstandsmitglieds nicht mehr als das 15-fache des Durchschnittsgehalts

(Vollzeitäquivalent) aller festangestellten Mitarbeiter der Gesellschaft betragen.

Die Vergütung wird regelmäßig durch den Aufsichtsrat überprüft, wobei der Aufsichtsrat

bei Zweifeln ein Vergütungsgutachten unabhängiger Berater einholen kann. Sofern der

Aufsichtsrat im Rahmen der Überprüfung die Notwendigkeit von Veränderungen des

Vergütungssystems feststellt, fasst er einen entsprechenden Beschluss, der sodann der

Hauptversammlung zum Zwecke der Billigung vorgelegt wird. Interessenkonflikte der

Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Vergütungssystem des

Vorstands sind in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Sollte es im Zusammenhang mit der

Festsetzung, Umsetzung oder Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands in der Zukunft

zu Interessenkonflikten kommen, wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied einen solchen

Konflikt möglichst frühzeitig offenlegen und sich an der Beschlussfassung - im Falle

schwerer Interessenkonflikte auch an der Beratung - nicht beteiligen.


                            iii.          Feste Vergütung 

Die feste Vergütung besteht aus einer jährlichen Barvergütung, die sich an der

Erfahrung, dem Verantwortungsumfang und den Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds

orientiert und unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien individuell vereinbart

wird. Die feste Vergütung wird monatlich in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt.


                            iv.           Nebenleistungen 

Die Gesellschaft stellt den Vorstandsmitgliedern die erforderlichen

Telekommunikationsmittel und die technische Infrastruktur zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur

Verfügung und kann den Vorstandsmitgliedern einen angemessenen Dienstwagen zur Verfügung

stellen.


                            v.            Variable Vergütung 

Zusätzlich zur festen Vergütung zahlt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine

variable Vergütung, die sich - wie nachstehend im Einzelnen dargestellt - an verschiedenen

Zielerreichungskriterien orientiert und kurz- und langfristige Komponenten beinhaltet.


                                          a.            Zielerreichungskriterien 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft legt vor Beginn eines jeden

Geschäftsjahres die in diesem Geschäftsjahr zu erreichenden Ziele fest, an

denen sich die variable Vergütung orientiert. Dabei werden die folgenden drei

Kriterien berücksichtigt:


                                                        (1) Aktienkursentwicklung 
                                                        Die Erhöhung des Aktienkurses im Geschäftsjahr (nach 
11.                                                     Eliminierung der im Geschäftsjahr gezahlten Dividende). Die 
                                                        Überprüfung der Zielerreichung erfolgt dabei auf Grundlage des 
                                                        volumengewichteten Durchschnittskurses (Volume-Weighted Average 
                                                        Price, 'VWAP') im Monat September. 
                                                        (2) FFO ('Funds from Operations') je Aktie 
 
                                                        Die Erhöhung der FFO je Aktie im Geschäftsjahr im Verhältnis 
                                                        zum jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr. Die Überprüfung der 
                                                        Zielerreichung erfolgt dabei auf Grundlage des 
                                                        IFRS-Abschlusses, der zum 30. September erstellt wird. 
                                                        (3) Erhöhung des EPRA NAV je Aktie 
                                                        Die Entwicklung des Nettovermögenswerts auf Basis des EPRA NAV 
                                                        im Geschäftsjahr im Verhältnis zum jeweils vorhergehenden 
                                                        Geschäftsjahr. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt dabei 
                                                        auf Grundlage des IFRS-Abschlusses, der zum 30. September 
                                                        erstellt wird. 
                                                        Die vorstehend genannten Kriterien stellen jeweils wesentliche 
                                                        Kennziffern für den Erfolg der Gesellschaft dar. Durch eine 
                                                        Anknüpfung an diese Ziele trägt die variable Vergütung somit 
                                                        dazu bei, die Geschäftsstrategie und die langfristige 
                                                        Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. 
                            b.            Festlegung der Höhe der variablen Vergütung und der Gewichtung der 
                                          Zielerreichungskriterien 

Der Aufsichtsrat beurteilt jährlich die Wirksamkeit des Vergütungssystems zur Erreichung

der vorgenannten Ziele und legt die Höhe der variablen Vergütung und die Gewichtung der

Zielerreichungskriterien zueinander für das nachfolgende Geschäftsjahr fest. Hierbei

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January 29, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)