mindestens alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgelegten
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieses
Vergütungssystems.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 das Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder unter Beachtung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Dieses
Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist nachstehend dargestellt sowie auch über die
Internetseite der Deutsche Industrie REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird gebilligt.
Darstellung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft:
i. Grundlegende Zielsetzung
Die Vergütungsstruktur des Vorstands der Gesellschaft soll eine angemessene Vergütung
des Vorstands gewährleisten, die sich an einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung
der Gesellschaft und des operativen Geschäfts ausrichtet und diese Ziele fördert. Die
Vergütungsstruktur soll damit einen Beitrag zur Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen
Steigerung des Unternehmenswerts und der erfolgsorientierten Führung der Gesellschaft
leisten.
Die Vergütungsstruktur besteht dabei aus einer festen Grundvergütung, die in
Abhängigkeit von den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds vereinbart
wird und die monatlich zahlbar ist, sowie einer kurz- und langfristigen variablen
Vergütung, die an die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, des operativen
Ergebnisses sowie des Nettovermögenswerts anknüpft.
ii. Verfahren zur Festsetzung und Überprüfung der Vergütung
Bei der Festlegung der einzelnen Vergütungsbestandteile berücksichtigt der Aufsichtsrat
ein angemessenes Verhältnis der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zu ihren
Aufgaben und Leistungen, zur Lage der Gesellschaft sowie der Vergütungshöhe vergleichbarer
Unternehmen und der Mitarbeiter der Gesellschaft, wobei auch die zeitliche Entwicklung der
Vergütung berücksichtigt wird. Bei der Betrachtung der Vergütungshöhe vergleichbarer
Unternehmen zieht der Aufsichtsrat geeignete Vergleichsgruppen heran, wobei sowohl das
Geschäftsfeld als auch die Größe und Marktpositionierung des Unternehmens berücksichtigt
werden. Sofern es nicht die Umstände im Einzelfall rechtfertigen, soll die Gesamtvergütung
eines Vorstandsmitglieds nicht mehr als das 15-fache des Durchschnittsgehalts
(Vollzeitäquivalent) aller festangestellten Mitarbeiter der Gesellschaft betragen.
Die Vergütung wird regelmäßig durch den Aufsichtsrat überprüft, wobei der Aufsichtsrat
bei Zweifeln ein Vergütungsgutachten unabhängiger Berater einholen kann. Sofern der
Aufsichtsrat im Rahmen der Überprüfung die Notwendigkeit von Veränderungen des
Vergütungssystems feststellt, fasst er einen entsprechenden Beschluss, der sodann der
Hauptversammlung zum Zwecke der Billigung vorgelegt wird. Interessenkonflikte der
Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Vergütungssystem des
Vorstands sind in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Sollte es im Zusammenhang mit der
Festsetzung, Umsetzung oder Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands in der Zukunft
zu Interessenkonflikten kommen, wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied einen solchen
Konflikt möglichst frühzeitig offenlegen und sich an der Beschlussfassung - im Falle
schwerer Interessenkonflikte auch an der Beratung - nicht beteiligen.
iii. Feste Vergütung
Die feste Vergütung besteht aus einer jährlichen Barvergütung, die sich an der
Erfahrung, dem Verantwortungsumfang und den Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds
orientiert und unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien individuell vereinbart
wird. Die feste Vergütung wird monatlich in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt.
iv. Nebenleistungen
Die Gesellschaft stellt den Vorstandsmitgliedern die erforderlichen
Telekommunikationsmittel und die technische Infrastruktur zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur
Verfügung und kann den Vorstandsmitgliedern einen angemessenen Dienstwagen zur Verfügung
stellen.
v. Variable Vergütung
Zusätzlich zur festen Vergütung zahlt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine
variable Vergütung, die sich - wie nachstehend im Einzelnen dargestellt - an verschiedenen
Zielerreichungskriterien orientiert und kurz- und langfristige Komponenten beinhaltet.
a. Zielerreichungskriterien
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft legt vor Beginn eines jeden
Geschäftsjahres die in diesem Geschäftsjahr zu erreichenden Ziele fest, an
denen sich die variable Vergütung orientiert. Dabei werden die folgenden drei
Kriterien berücksichtigt:
(1) Aktienkursentwicklung Die Erhöhung des Aktienkurses im Geschäftsjahr (nach 11. Eliminierung der im Geschäftsjahr gezahlten Dividende). Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt dabei auf Grundlage des volumengewichteten Durchschnittskurses (Volume-Weighted Average Price, 'VWAP') im Monat September. (2) FFO ('Funds from Operations') je Aktie Die Erhöhung der FFO je Aktie im Geschäftsjahr im Verhältnis zum jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt dabei auf Grundlage des IFRS-Abschlusses, der zum 30. September erstellt wird. (3) Erhöhung des EPRA NAV je Aktie Die Entwicklung des Nettovermögenswerts auf Basis des EPRA NAV im Geschäftsjahr im Verhältnis zum jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt dabei auf Grundlage des IFRS-Abschlusses, der zum 30. September erstellt wird. Die vorstehend genannten Kriterien stellen jeweils wesentliche Kennziffern für den Erfolg der Gesellschaft dar. Durch eine Anknüpfung an diese Ziele trägt die variable Vergütung somit dazu bei, die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. b. Festlegung der Höhe der variablen Vergütung und der Gewichtung der Zielerreichungskriterien
Der Aufsichtsrat beurteilt jährlich die Wirksamkeit des Vergütungssystems zur Erreichung
der vorgenannten Ziele und legt die Höhe der variablen Vergütung und die Gewichtung der
Zielerreichungskriterien zueinander für das nachfolgende Geschäftsjahr fest. Hierbei
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January 29, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)