DGAP-News: Gateway Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Gateway Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2021 in www.gateway-re.de/ investor-relations/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-07-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gateway Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gateway Real Estate AG ein, die am Mittwoch, den 25. August 2021, um 10:00 Uhr (MESZ), in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hardenbergstraße 28a, 10623 Berlin, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) stattfindet. Die virtuelle Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter dem Abschnitt V. 'Weitere Angaben zur Einberufung'. I. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie der Lageberichte für die Gateway Real Estate AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der 1. Gateway Real Estate AG unter www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert werden. Im Rahmen ihres Fragerechts haben die
Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gateway
Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 40.000.000,00 vollständig auf neue Rechnung
vorzutragen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für 5. das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der
Satzung aus fünf Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von
der Hauptversammlung gewählt.
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet turnusgemäß mit der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2021. Damit dem Aufsichtsrat weiterhin die gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung erforderliche
Zahl an Mitgliedern angehört, ist die Wahl von fünf Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Herrn Norbert Ketterer, Verwaltungsratspräsident der SAYANO Family Office AG, Zug, Schweiz, a) wohnhaft in Rüschlikon, Schweiz, b) Herrn Thomas Kunze, Geschäftsführer der TOK Invest GmbH, Leipzig, wohnhaft in Gröbzig, Herrn Jan Hendrik Hedding, Chief Operating Officer der SAYANO Family Office AG, Zug, c) Schweiz, wohnhaft in Zürich, Schweiz, Herrn Ferdinand von Rom, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Broich Rechtsanwälte, d) Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main, sowie e) Herrn Leonard Fischer, Verwaltungsratsmitglied der DFG Deutsche Fondsgesellschaft SE 6. Invest, Berlin, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung vom 25. August 2021 und für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Norbert Ketterer im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat für das Amt
des Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügen Herr Jan Hendrik Hedding und Herr Leonard Fischer über
hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Zudem sind nach
Auffassung des Aufsichtsrats die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor,
in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben zu etwaigen Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen finden
Sie in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 unter Abschnitt II. 'Weitere Angaben über die
zur Wahl stehenden Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)'. Lebensläufe der vorgeschlagenen
Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.gateway-re.de/unternehmen/aufsichtsrat/
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Nach § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 120a
Abs. 1 AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung,
die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. 7.
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July 16, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)