Eine Abweichung vom Vergütungssystem unter den vorgenannten Umständen ist nur nach sorgfältiger Analyse dieser außergewöhnlichen Umstände und der Reaktionsmöglichkeiten sowie auf der Grundlage eines Vorschlags des Nominierungs- und Vergütungsausschusses und eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats, der die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung festgestellt hat, möglich.

Eine vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem ist hinsichtlich folgender Elemente möglich: Erfolgsziele für den STI sowie den LTI und Bandbreiten möglicher Zielerreichungen der einzelnen Bestandteile der variablen Vergütung. Wenn bestehende Vergütungsbestandteile angepasst wurden, aber die Anreizwirkung der Vorstandsvergütung nicht angemessen wiederhergestellt werden kann, ist der Aufsichtsrat darüber hinaus berechtigt, bei außergewöhnlichen Entwicklungen und unter den gleichen Voraussetzungen vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren oder einzelne Vergütungsbestandteile durch andere Komponenten zu ersetzen.

Anlage 2) Vergütungssystem des Aufsichtsrats der TeamViewer AG

1. Grundsätze des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat zu einer Änderung des § 113 Abs. 3 AktG geführt. Danach ist ein Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu erstellen und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Struktur der Aufsichtsratsvergütung der TeamViewer AG basiert auf den folgenden Prinzipien:

Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsfunktion unabhängig ausüben kann, besteht die Aufsichtsratsvergütung ausschließlich aus einer festen Vergütung. Da die Vergütung unabhängig vom kurzfristigen Erfolg von TeamViewer ist, kann der Aufsichtsrat seine Tätigkeiten auf die langfristige Entwicklung von TeamViewer ausrichten.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Höhe der Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Lage von TeamViewer steht und den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung trägt. Ferner wird die Aufsichtsratsvergütung vergleichbarer Unternehmen berücksichtigt. Dabei wird insbesondere der erhöhte Zeitaufwand für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für den Vorsitzenden und die Mitglieder der Ausschüsse angemessen berücksichtigt.

Die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bilden den regulatorischen Rahmen für das Vergütungssystem des Aufsichtsrats.

2. Verfahren zur Fest- und Umsetzung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird festgelegt auf der Grundlage der Satzung der TeamViewer AG.

Bei der Festsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems werden die geltenden Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten berücksichtigt.

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre oder im Falle einer wesentlichen Änderung zur Beschlussfassung vorgelegt. Für den Fall, dass die Hauptversammlung das zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht billigt, wird spätestens auf der folgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt.

3. Struktur des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bei TeamViewer besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von 75.000 EUR. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter wird eine höhere Vergütung gewährt, um der erhöhten Verantwortung und dem damit verbundenen Zeitaufwand gerecht zu werden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 187.500 EUR und sein Stellvertreter eine feste Vergütung von 165.000 EUR.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats und der damit verbundenen Verantwortung und dem Zeitaufwand eine zusätzliche feste jährliche Vergütung. Die Ausschussvergütung für die Mitglieder und Vorsitzenden der jeweiligen Ausschüsse stellt sich wie folgt dar, sofern der jeweilige Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat: Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchst dotierten Funktionen maßgeblich sind.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung pro rata temporis. Dies gilt entsprechend für die Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses.

Die vorgenannte Vergütung ist zahlbar in vier gleichen Raten, jeweils fällig nach Ablauf des Quartals, für das die Vergütung gezahlt wird.

Zusätzlich zu der vorgenannten Vergütung erstattet TeamViewer den Mitgliedern des Aufsichtsrats angemessene Auslagen für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied sowie die entfallende Umsatzsteuer auf ihre Vergütung und Auslagen.

Darüber hinaus sind die Mitglieder des Aufsichtsrats in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D& O-Versicherung) für Organmitglieder einbezogen, die TeamViewer in angemessener Höhe in eigenem Interesse und auf eigene Kosten unterhält. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-04-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  TeamViewer AG 
              Bahnhofsplatz 2 
              73033 Göppingen 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@teamviewer.com 
Internet:     https://www.teamviewer.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1190716 2021-04-29


 
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April 29, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)