Die Mitglieder des Vorstands sind vorbehaltlich eines Mindestselbstbehalts gemäß § 93 Abs. 
                            2 Satz 3 AktG (10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen 
                            Festvergütung) vom Versicherungsschutz für Vermögensschäden abgedeckt (D&O-Versicherung). 
              4.2.3         Unfallversicherung 
                            Soweit rechtlich möglich, bleibt die bestehende Unfallversicherungspolice für die 
                            Mitglieder des Vorstands bestehen. Neue Vorstandsmitglieder werden ebenfalls in den 
                            Unfallversicherungsschutz aufgenommen. 
              4.2.4         Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie medizinische Untersuchung 
4.2                         Die Gesellschaft zahlt den Mitgliedern des Vorstands Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und 
                            Pflegeversicherung in Höhe der Arbeitgeberbeiträge, die bei voller 
                            Sozialversicherungspflicht der Vorstandsmitglieder fällig würden. Die Mitglieder des 
                            Vorstands sind zudem berechtigt, sich einmal im Jahr auf Kosten der Gesellschaft einer 
                            eingehenden medizinischen Untersuchung zu unterziehen. 
              4.2.5         Zusätzliche erweiterte Krankenvergütung 
                            Im Falle einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall oder 
                            aus einem sonstigen nicht vom Vorstandsmitglied zu verantwortenden Grund zahlt die 
                            Gesellschaft anteilig das Festgehalt für die Dauer der Dienstunfähigkeit über einen 
                            Zeitraum von bis zu zwölf Monaten (längstens bis zum Ablauf des Anstellungsvertrags des 
                            Vorstandsmitglieds). 
              4.2.6         Steuerberatungsleistungen 
                            Sofern mit dem Aufsichtsrat vereinbart, sind Mitglieder des Vorstands berechtigt, auf 
                            Kosten der Gesellschaft Steuerberatungsleistungen zur Erstellung der Steuererklärung in 
                            Anspruch zu nehmen. 
              4.2.7         Zusatzkrankenversicherung 
                            Sofern mit dem Aufsichtsrat vereinbart, kann die Gesellschaft zusätzliche 
                            Krankenversicherungskosten für Vorstandsmitglieder und ihre nahen Familienangehörigen 
                            übernehmen. 

Übergangsleistung

Der Aufsichtsrat kann, beispielsweise im Falle von Versetzungen aus anderen Ländern, 4.3 Übergangsleistungen zum Ausgleich von Nachteilen oder Erschwernissen aufgrund des diese Zulagen

begründenden Ereignisses gewähren. Aktuell gewährt die Gesellschaft V. Badrinath und T. Reisten

Übergangsleistungen.

Altersvorsorge

Die Mitglieder des Vorstands nehmen am Vodafone-Pensionsplan Führungskräfte teil. Dieser Plan sieht

Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgungsleistungen in Form einer einmaligen Kapitalzahlung

vor, jedoch kann der Begünstigte Teil- oder Rentenzahlungen beantragen. In diesem Fall erhöhen sich die

Pensionszahlungen um ein Prozent pro Jahr. Der monatliche Beitrag der Gesellschaft im Rahmen dieses Plans

beträgt 3 % des Monatsgrundgehalts bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze und 16 % des

Monatsgrundgehalts oberhalb der geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die Mitglieder des Vorstands können

im Rahmen der Entgeltumwandlung auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten, um die nachfolgend

dargelegten Leistungen zu erhöhen.

Die Beiträge zur Altersvorsorge werden in Investmentfonds angelegt. Hierbei kann das Mitglied des

Vorstands zwischen bestimmten Anlagealternativen mit verschiedenen Risikoprofilen wählen. Die

Anlagestruktur basiert auf einem Lebenszyklusmodell. 4.4 Im Rahmen des Vodafone-Pensionsplans Führungskräfte haben die Mitglieder des Vorstands nach Vollendung

des 62. bzw. - sofern das jeweilige Mitglied des Vorstands vor dem 1. Januar 2012 in die Gruppe

eingetreten ist - des 60. Lebensjahres Anspruch auf Altersversorgungszahlungen. Die Höhe der

Altersversorgungsleistungen hängt von den geleisteten Beiträgen ab (beitragsorientierte Leistungszusage).

Abweichend vom Vodafone-Pensionsplan Führungskräfte beträgt die Mindestauszahlung im Todesfall das

Vierfache des jeweiligen (Brutto-) Jahresfestgehalts. Die Mindestauszahlung bei Invalidität (d. h., wenn

das Vorstandsmitglied aufgrund von teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung vor Vollendung des 62.

bzw. - sofern das jeweilige Mitglied des Vorstands vor dem 1. Januar 2012 in die Gruppe eingetreten ist -

des 60. Lebensjahres aus der Gesellschaft ausscheidet) bleibt beim Dreifachen des jeweiligen (Brutto-)

Jahresfestgehalts.

Ansprüche im Rahmen des Vodafone-Pensionsplans Führungskräfte werden gemäß den Bestimmungen des

Betriebsrentengesetzes drei Jahre, nachdem die Pensionszusage abgegeben wurde, unverfallbar, d. h. das

Mitglied des Vorstands behält jede unverfallbare Pensionsanwartschaft, sollte er vor einem

Pensionsereignis aus der Gesellschaft ausscheiden.

Short Term Incentive ('STI')

Der STI dient der Incentivierung der Leistungserbringung während eines einzelnen Geschäftsjahrs, wobei

die Kriterien und Ziele jedes Jahr vom Aufsichtsrat vereinbart und festgelegt werden.

Die Kriterien und Ziele dienen der Förderung und Kommunikation der wesentlichen Ziele für die

Unternehmenstätigkeit im jeweiligen Jahr. Der STI ist ein erfolgsabhängiger Bonus mit einem einjährigen

Bemessungszeitraum. Der STI-Zielwert für ein volles Geschäftsjahr beträgt 100 % des Jahresfestgehalts im

Falle des CEO, 60 % im Falle des CFO und 60 % im Falle des General Counsel, jeweils basierend auf dem

Jahresfestgehalt desselben Geschäftsjahrs. Der STI ist der Höhe nach auf 200 % des Zielwerts beschränkt.

Die Auszahlung des STI erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs, für das er gezahlt

wird.

Die Kriterien und Ziele werden wie folgt bestimmt:


              4.5.1         Leistungskriterien 
                            Der jedem einzelnen Mitglied des Vorstands zu zahlende STI-Betrag basiert auf der 
                            Erreichung bestimmter Ergebnisse im Rahmen der folgenden Leistungskriterien: 
                                          Bereinigtes EBITDAaL (mit einer voraussichtlichen Gewichtung von 30 %) 
                                          bezeichnet das bereinigte EBITDA abzüglich der Umsatzerlöse aus 
                                          weiterbelasteten Investitionsausgaben sowie nach der Abschreibung auf 
                                          mietbezogene Nutzungsrechte und nach Abzug von Zinsen auf 
                                          Mietverbindlichkeiten. Umsatzerlöse aus weiter belasteten 
                                          Investitionsausgaben geben die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit 
                            *             Upgrades von bestehenden Standorten wieder, die direkt an Vodafone 
                                          weiterbelastet wurden. Bereinigtes EBITDA bezeichnet den operativen Gewinn 
                                          vor der Abschreibung auf mietbezogene Nutzungsrechte sowie Abschreibungen, 
                                          Tilgungen und Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Anlagevermögen, und 
                                          mit Ausnahme von Wertminderungen, Restrukturierungskosten aus separaten 
                                          Restrukturierungsvorhaben, sonstige betriebliche Ergebnisse und Ausgaben und 
                                          relevante Positionen, die nicht als repräsentativ für die zugrunde liegende 
                                          Ertragskraft der Gruppe erachtet werden. 
                                          Recurring Free Cashflow ('RFC') (mit einer voraussichtlichen Gewichtung von 
                                          30 %) 
                                          bezeichnet den wiederkehrenden operativen Free Cashflow (wie nachstehend 
                                          definiert) abzüglich gezahlter Steuern und Zinsen, mit Ausnahme von gezahlten 
                                          Zinsen auf Mietverbindlichkeiten. Wiederkehrender operativer Free Cashflow 
                                          ist das bereinigte EBITDAaL zzgl. der Abschreibungen auf mietbezogene 
                                          Nutzungsrechte und Zinsen auf Mietverbindlichkeiten, abzüglich mietbezogener 
                                          Kapitalkosten und Erhaltungsinvestitionsaufwand. Auf Pro-forma-Basis werden 
                                          die mietbezogenen Kapitalkosten basierend auf der Summe der Abschreibungen 
                            *             auf mietbezogene Nutzungsrechte und Zinsen auf Mietverbindlichkeiten 
                                          berechnet, die der Gruppe entstanden sind, mit Ausnahme der Effekte der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 16, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)