Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Goldman Sachs Bank Europe SE für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 30. April 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO angebotenen neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 9.322.916 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die Gesellschaft noch Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan AG, BofA Securities Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Barclays Bank Ireland PLC, BNP PARIBAS, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Jefferies, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Natixis (zusammen, die "Konsortialbanken"), noch deren jeweilige verbundenen Unternehmen wie in Rule 501(b) Regulation D des Securities Act definiert ("verbundene Unternehmen"), irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Sowohl die Gesellschaft als auch die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder Verantwortung ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Einige Quellen der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Marktdaten wurden vor dem erneuten Ausbruch der COVID-19-Pandemie erstellt und sind für die möglichen Auswirkungen der nachfolgenden Entwicklungen nicht aktualisiert worden. Die Gesellschaft und die Konsortialbanken sind nicht in der Lage festzustellen, ob die Dritten, die solche Quellen vorbereitet haben, ihre Schätzungen und Prognosen aufgrund der möglichen weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf künftige Marktentwicklungen aktualisieren werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der Gesellschaft (das "Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemanden sonst als ihren Klienten betrachten und sind abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Klienten bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren.

Im Zusammenhang mit dem Angebot könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im International Offering Memorandum, sobald dieses veröffentlicht ist, auf die Aktien der Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken sowie seine verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte

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April 27, 2021 16:51 ET (20:51 GMT)