Pressenotiz Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung Bundesschatzanweisungen


Pressenotiz Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung Bundesschatzanweisungen

Frankfurt am Main
6. Januar 2015
Seite 1 von 1
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH wird für Rechnung des Bundes über die
Deutsche Bundesbank die am 12. November 2014 begebenen

0,00 % Bundesschatzanweisungen von 2014 II. Ausgabe (2016)

fällig am 16. Dezember 2016
Zinstermin 16. Dezember gzj., Zinslaufbeginn 14. November 2014
ISIN DE0001137487 // WKN 113 748
im Rahmen eines Tenderverfahrens nochmals aufstocken. Angestrebt wird ein Aufstockungs- betrag (inkl. Marktpflegequote) von 5 Mrd €. Das derzeitige Volumen beträgt 9 Mrd €.
Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio € oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Kursgebote müssen auf volle 0,005-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sind möglich. Die vom Bund akzeptierten Kursgebote werden zu dem im Gebot genannten Kurs, Gebote ohne Kursangabe zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.
Zeitlicher Ablauf des Tenderverfahrens:
Abgabe der Gebote: Mittwoch, 7. Januar 2015, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frankfurter Zeit
Einbeziehung in den
Börsenhandel: Mittwoch, 7. Januar 2015
Valutierungstag: Freitag, 9. Januar 2015
Anschaffung des
Gegenwertes: im Rahmen der Lieferung-gegen-Zahlungs-Abwicklung in der Nacht- verarbeitung der Clearstream Banking AG Frankfurt, beginnend am Vorabend des Valutierungstages
Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln für Tender, die Besonderen Bedingungen der Deutschen
Bundesbank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) und die Emissionsbedingungen für Wertpapiere des Bundes.

Deutsche Bundesbank, Kommunikation

Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0)69 9566-3511 oder -3512, Telefax: +49 (0)69 9566-3077 presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de

Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten.
weitergeleitet durch