LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Herausgabe von Dokumenten rund um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klarere Grenzen definiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch interne Informationen veröffentlicht werden, urteilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch. Konkret geht es darum, dass Stuttgart-21-Kritiker vom Land verlangen, mehrere Dokumente zur Verfügung zu stellen, von denen sie sich Aufklärung über einen hoch umstrittenen Polizeieinsatz im Schlossgarten im Jahr 2010 erhoffen. (Az. C-619/19)

Bei dem Einsatz waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger durch Polizeigewalt verletzt worden, einige davon schwer. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte den Einsatz im November 2015 für rechtswidrig.

Die Kritiker hatten sich in einem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Umweltinformationsrichtlinie berufen. Das Gericht bat im Mai 2019 den EuGH darum, Detailfragen zu klären, etwa wann und wie interne Mitteilungen einer Behörde geschützt sind.

Die Richter am EuGH stellten nun klar, "dass nur eine Umweltinformation, die den Binnenbereich einer Behörde nicht verlässt, als "intern" gilt". Zudem sei die mit dem Zugangsantrag befasste Behörde verpflichtet, Gründe zu suchen, die für eine Bekanntgabe sprechen könnten. Darüber hinaus müsse die Zeit als Faktor berücksichtigt werden. Die Behörde könne der Auffassung sein, "dass solche Informationen angesichts der seit ihrer Erstellung vergangenen Zeit nicht mehr vertraulich sind"./mjm/DP/nas