Stellt die EU-Kommission fest, dass ein Unternehmen Beträge aus unerlaubten staatlichen Beihilfen steuerlicher Art zurückzahlen muss, so sollen diese Geldmittel den Mitgliedstaaten, die dadurch geschädigt wurden, zugutekommen, und nicht dem EU-Land, das diese Beihilfen gewährt hat, wie es derzeit der Fall ist. So verlangen es die Abgeordneten in einer am Dienstag verabschiedeten Entschließung.

Die Entschließung des Berichterstatters Werner Langen (EVP, DE) wurde mit 500 Stimmen angenommen, bei 137 Gegenstimmen und 73 Enthaltungen.

Diese Entschließung ist die Antwort auf den Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik der EU-Kommission, enthält allgemeine Empfehlungen zur Verbesserung des Wettbewerbs und kritisiert bestimmte Praktiken der Unternehmensbesteuerung und die staatliche Stützung von Banken im Zuge der Finanzkrise.

'Die Globalisierung und digitale Wirtschaft benötigen neue Vorschriften für faire Besteuerung, marktbeherrschende Stellungen, europäische Interventionsmöglichkeiten und internationale Zusammenarbeit. Die Kommission ist hier stärker herausgefordert als in der Vergangenheit. Das Europäische Parlament besteht darauf, in diesen Bereichen aktiv eingebunden zu sein', so Langen.

Weitere Informationen (auf Englisch) sind hier verfügbar.

Verfahren: Nichtlegislative Entschließung

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