Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 23. Januar 2013

Staatliche Beihilfen:Kommission genehmigt Ausgleichszahlung an französische Banque Postale zur Gewährleistung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die Zahlungen, die Frankreich der französischen Banque Postale (Postbank) für den Zeitraum 2009-2014 zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen aus öffentlichen Mitteln gewährt, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind,da dieser Ausgleich die mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbundenen Nettokosten nicht übersteigt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte:"Das Sparbuch A (Livret A) der Banque Postale verbessert den Zugang zu Bankdienstleistungen für die wirtschaftlich benachteiligte Bevölkerungsgruppe, ohne sie dabei zu stigmatisieren und ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Der Ausgleich, den Frankreich der Banque Postale für die Erfüllung dieser Aufgabe gewährt, ist mit unseren Vorschriften vereinbar, da er auf die bei der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen anfallenden Kosten beschränkt ist."

Frankreich hat der Banque Postale eine Reihe von Verpflichtungen übertragen, dieinsbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Bankdienstleistungen verbessern sollen. So ist die Banque Postale verpflichtet, für jeden, der es wünscht, kostenlos ein Sparbuch A zu eröffnen und in allen ihren Filialen eine Reihe weiterer Bankdienstleistungen gebührenfrei zu erbringen. So müssen etwa Bareinzahlungen und

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