Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die geplante Beihilfe des Vereinigten Königreichs für den Bau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Teesside mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. In der Anlage soll Biomasse genutzt werden, um Strom für das nationale Netz und Wärme für lokale Abnehmer bereitzustellen. Die Kommission gelangte insbesondere zu dem Schluss, dass das Vorhaben Energie- und Umweltziele der Union fördern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Im November 2014 meldete das Vereinigte Königreich die geplante Förderung des Betriebs einer KWK-Anlage an, die im Tees Valley im Nordosten Englands errichtet werden soll. Die ausschließlich mit Biomasse betriebene Anlage wird 299 MW Strom erzeugen können. Sie soll im Juli 2018 den Betrieb aufnehmen.

Nach Schätzungen des Vereinigten Königreichs sollen durch die Anlage in den für ihre Lebensdauer angesetzten dreißig Jahren rund 32 Mio. Tonnen CO2 eingespart und rund 2,1 TWh Strom bereitgestellt werden. Die Anlage wird als Grundlastkraftwerk gefahren werden, d. h. sie wird rund um die Uhr kontinuierlich mit geringem CO2-Ausstoß Energie erzeugen. Dies ist für das Vereinigte Königreich besonders wichtig, da es in seinem Energiemix zunehmend auf intermittierende nichtfossile Energien wie die Windenergie setzt.

Die Beihilfe soll dem Betreiber der KWK-Anlage gewährt werden, der durch eine zusätzlich zum Marktpreis für Strom gezahlte variable Prämie einen Ausgleich für die höheren Kosten der Erzeugung von Energie aus Biomasse erhalten soll.

Die Kommission prüfte das Vorhaben auf der Grundlage ihrer im Juli 2014 in Kraft getretenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Dabei stellte sie fest, dass das Vorhaben zur Erreichung der EU-Ziele für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 beiträgt und Vorkehrungen getroffen wurden, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum zu begrenzen. So steht insbesondere die Höhe der Beihilfe in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel.


Hintergrund

Die KWK-Anlage Teesside ist eines von mehreren Vorhaben, die für die britische Regelung zur Förderung erneuerbarer Energien "Final Investment Decision Enabling for Renewables" (FIDeR) ausgewählt wurden.Im Juli 2014 wurden bereits fünf FIDeR-Vorhaben zum Ausbau von Offshore-Windparks von der Kommission genehmigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema enthält der Policy Brief der GD Wettbewerb zu den neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.38796 zugänglich gemacht.Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter "State aid Weekly e-News".

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