Die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“, PRIIPs) wurde am 9. Dezember 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Seamus O'Cuill von FundAssist begrüßte die Entwicklung: „Die Branche weiß nun mit Gewissheit, dass ab Dezember 2016 jedes unter die PRIIPs-Verordnung fallende Produkt ein Basisinformationsblatt („Key Information Document“, KID) haben muss, und kann entsprechende Vorbereitungen treffen. OGAW-Fonds, die bereits ein ähnliches Key Investor Information Document („KIID“) erstellen, haben eine längere Übergangsfrist bis Dezember 2019.“

Die folgenden Produkte sind von der PRIIPs-Gesetzgebung erfasst:

- OGAW-Fonds       - Pensionsprodukte, die nationale Gesetze nicht als Ruhestandsvorsorgeprodukte anerkennen
-Publikums-AIFs - Rentenprodukte (bei denen die Auszahlungen von Marktschwankungen abhängig sind)
- Strukturierte Produkte und Einlagen - Von SPVs ausgegebene Finanzinstrumente
- Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung oder herkömmliche Lebensversicherungsprodukte mit variablen Prämien - Alle Arten von Derivaten
- Fonds- und indexgebundene Lebensversicherungsprodukte  

Der Verordnung zufolge muss das KID die folgenden Informationen enthalten:

- Produktart und Identifizierungsmerkmale       -Performance
- Kontaktinformationen des Herstellers und Einzelheiten zu anderen verfügbaren Unterlagen - Empfohlener Anlagehorizont und Folgen einer frühzeitigen Entnahme
- Zielsetzungen - Einzelheiten aller Versicherungsleistungen
- Kosten - Verfahren im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Herstellers oder des Produkts
- Risiken - Beschwerdeverfahren

Das im November 2014 veröffentlichte Diskussionspapier zum Inhalt von KIDs macht deutlich, dass sich die KIDs signifikant von den bestehenden KIIDS unterscheiden werden, insbesondere im Hinblick auf zahlreiche zusätzliche und abweichende Offenlegungen von Kosten, Risiken und Performance.

Andrew Johnston von FundAssist sagte dazu: „Während uns für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zwei Jahre und im Falle von OGAW-Fonds sogar zusätzliche drei Jahre zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass sich die Branche jetzt engagiert, um die Form und den Inhalt der KIDs mitzugestalten. Die mögliche Einbeziehung von Gesamtkostenkalkulationen, multiplen Risikoindikatoren und zahlenmäßigen Angaben in Verbindung mit der Modellierung zukünftiger Performancewahrscheinlichkeiten wird für die Branche schwierig sein. Wir empfehlen allen Produktemittenten, entweder direkt oder durch uns zum Diskussionspapier Stellung zu nehmen und etwaige Probleme oder Bedenken hervorzuheben, um die Details der endgültigen Level II-Maßnahmen des sog. technischen Regulierungsstandards mitzubestimmen. Wir von FundAssist haben bereits Beispiel-KIDs für unsere Kunden erstellt und werden Anfang 2015 eine Reihe von Dienstleistungen auf den Markt bringen, welche die vollständige und fortgesetzte Einhaltung der PRIIPs-Verordnung gewährleistet.“

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