BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther hat sich optimistisch gezeigt, dass die geplante Cannabis-Legalisierung am Freitag im Bundesrat nicht aufgehalten wird und zum 1. April kommt. "Wir sind in sehr konstruktiven Gesprächen mit den Ländern und haben die große Hoffnung, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden muss", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde den Blockierern in die Hände spielen. "Ich hoffe sehr, dass das Cannabis-Gesetz den Bundesrat am Freitag unbeschadet passiert und damit die Entkriminalisierung zum 1. 4. endlich Wirklichkeit wird." Es könne nicht alle Probleme lösen, sei aber der überfällige Paradigmenwechsel für mehr Kinder- und Jugendschutz.

Die Ampel-Koalition hatte das Vorhaben im Februar mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Der Anbau der Droge Cannabis und der Besitz bestimmter Mengen für Volljährige zum Eigenkonsum soll demnach vom 1. April an erlaubt sein. Union und AfD sind strikt dagegen. Im Bundesrat ist das Gesetz zwar nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen - ein Gremium zur Kompromissfindung - und es damit verzögern oder vielleicht sogar ganz verhindern. Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bei X (ehemals Twitter) geschrieben, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskomme.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte mit den Worten reagiert: "Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft." Klare Mehrheiten dafür oder dagegen zeichnen sich bisher nicht ab.

Lauterbach hatte eine sogenannte Protokollerklärung im Bundesrat angekündigt, um einige Sorgen der Länder auszuräumen. Darin könnte es zum Beispiel noch einmal um den Abstand zu Kitas und Schulen gehen und um Bedenken gegen eine geplante Amnestie für Altfälle, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch anfallende Altfall-Überprüfungen. Kappert-Gonther betonte: "Klar ist aber auch, dass die Amnestieregel integraler Bestandteil dieses Gesetzes ist. Denn was künftig nicht mehr illegal ist, kann und darf natürlich nicht dazu führen, dass dafür Menschen inhaftiert werden."/jr/DP/zb