KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (12.00 Uhr) sein Urteil über eine erste Klage wegen des umstrittenen europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. In dem Verfahren wirft die Linksfraktion dem Bundestag vor, im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD lediglich eine Stellungnahme zu Ceta beschlossen zu haben, kein Gesetz. Damit sei der Bundestag seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen. Verhandelt wurde in Karlsruhe am 13. Oktober.

Beim Gericht sind noch etliche andere Klagen wegen Ceta anhängig, auch eine zweite der Linksfraktion gegen die Bundesregierung. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2016 hatten die Richter im Eilverfahren die deutsche Beteiligung erlaubt. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings noch nicht in allen Bereichen. (Az. 2 BvE 4/16)/sem/DP/stw