BARCELONA (dpa-AFX) - Die neun zu langen Haftstrafen verurteilten Separatistenführer der spanischen Konfliktregion Katalonien dürfen vor der Regionalwahl vom 14. Februar in die Politik zurückkehren. Den Politikern und Aktivisten werde ab Freitag offener Vollzug gewährt, teilte das regionale Justizministerium am Donnerstag in Barcelona mit. Die Betroffenen werden sich demnach tagsüber und an den Wochenenden außerhalb der Gefängnisse aufhalten und auch am Wahlkampf teilnehmen dürfen, der an diesem Wochenende beginnt.

Das katalanische Justizministerium gab damit nach eigenen Angaben einem Antrag der Gefängnisse statt. Es wird aber erwartet, dass die spanische Staatsanwaltschaft Einspruch einlegt. Das Oberste Gericht in Madrid hatte erst im Dezember ein Urteil eines katalanischen Gerichts gekippt, das den Separatisten offenen Vollzug gewährt hatte. Man betrachte diese Maßnahme als "verfrüht", hieß es damals.

Der frühere katalanische Vizeregionalchef Oriol Junqueras und acht Mitangeklagten waren im Herbst vorigen Jahres wegen ihrer Rolle beim illegalen Referendum vom 1. Oktober 2017 und eines anschließenden Unabhängigkeitsbeschlusses des Aufruhrs schuldig gesprochen worden. Es gab Haftstrafen von bis zu 13 Jahren. Nach Bekanntgabe der Urteile hatte es damals in der katalanischen Hauptstadt Barcelona tagelange gewalttätige Proteste gegeben.

Der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont war im Herbst 2017 nach Belgien geflohen - kurz bevor die Zentralregierung Katalonien unter Zwangsverwaltung stellte. Die aktuelle Regionalregierung tritt unterdessen ebenfalls für die Gründung einer unabhängigen Republik ein. Der im September von der spanischen Justiz wegen Ungehorsams abgesetzte Regionalpräsident Quim Torra setzte eine Neuwahl an und rief die Wähler auf, diese Abstimmung zu einem Plebiszit über die Trennung von Spanien zu machen.

Ob die Wahl wie vorgesehen am 14. Februar stattfinden wird, steht noch nicht zu 100 Prozent fest. Die Regionalregierung hatte die Abstimmung wegen Corona auf den 30. Mai verschoben. Die Justiz kippte zwar in einem vorläufigen Urteil diese Entscheidung. Das endgültige Urteil steht aber nach einem Einspruch noch aus./er/DP/jha