30.01.2013Steuern

Nr.: 10

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steueranpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) beschlossen. Damit werden erstmals attraktive Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland (dem sog. "Pension Asset Pooling") geschaffen. Ferner werden Folgeänderungen im Steuerrecht aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen durch die Umsetzung der europäischen Alternative Investment Fund Manager-Richtlinie (AIFM-Umsetzungsgesetz) vorgenommen. Die Neuregelung schränkt überdies steuerliche Gestaltungs- und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht ein.

Mit dem Gesetz wird der Fondsstandort Deutschland weiter gestärkt. Erstmals werden international wettbewerbsfähige steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorge-vermögen multinationaler Konzerne und ein sog. "Pension Asset Pooling" auch in Deutschland ermöglicht. Für international tätige Unternehmen wird es deutlich attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochter-unternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht in ausländische Standorte auszuweichen. Die Regelungen bauen auf der durch das AIFM-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Rechtsform einer offenen Investmentkommanditgesellschaft auf.

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz enthält zudem Regelungen, mit denen steuerliche Gestaltungsspielräume und Missbrauchsmöglichkeiten im Investment-steuerrecht eingeschränkt werden. Dies betrifft insbesondere das sog. "Bondstripping". Beim Bondstripping trennt ein Investmentfonds die Stammrechte und die Zinskupons von Anleihen und erzeugt durch den Verkauf der Zinskupons künstliche Erträge. In gleicher Höhe entstehen bei den Anlegern des Investmentfonds potentielle Verluste, die bei einer Veräußerung des Investmentfondsanteils realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde bislang genutzt, um Beschränkungen der Verlustverrechnung zu umgehen.

Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz durch ein neues Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt. Das Kapitalanlagegesetzbuch unterwirft erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht (siehe dazu Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012). Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz genommen haben, müssen angepasst werden. Dies erfolgt durch das heute beschlossene AIFM-Steueranpassungsgesetz.

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