ERFURT (dpa-AFX) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht hohe rechtliche Hürden bei Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn. Eine derartige Sonderregelung müsse sich am verfassungsmäßig garantierten Gleichheitsgebot messen lassen, sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. "Man kann nicht beliebig sagen, diese Arbeitnehmer bekommen es, und jene Arbeitnehmer bekommen es nicht." Für solche Ausnahmen müsse es eine Rechtfertigung geben, die dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes genüge. "Einfach wird das nicht." Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit einem Jahr./geh/DP/zb