Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant mit der beim jüngsten Bund-Länder-Treffen angekündigten Initiative eines Steueranreizes für Investitionen in Computer, Software und Digitalisierung eine Steuererleichterung von jährlich 2,3 Milliarden Euro. "Die Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter soll bereits im ersten Jahr steuerlich vollständig berücksichtigt werden können", erklärte Scholz laut Mitteilung seines Ministeriums. Mit der Einführung der Digital-Afa sorge die Initiative "für einen Impuls von jährlich rund 2,3 Milliarden Euro", hieß es darin weiter.

"Damit wird ein großer Steueranreiz gesetzt, in Computer, Software und Digitalisierung zu investieren", betonte Scholz. "Das sind gute Nachrichten auch für alle, die gerade im Homeoffice arbeiten." Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung sollen demnach digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden. Damit könnten insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich voll berücksichtigt werden. Die Umsetzung solle untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

Das Finanzministerium kündigte an, hierzu mit den Ländern eine Maßnahme abstimmen zu wollen. Bisher werden diese digitalen Wirtschaftsgüter regelmäßig über mehrere Jahre abgeschrieben. Mit dem Instrument einer Digital-Afa werde erstmals ein Instrument geschaffen, das bei digitalen Wirtschaftsgütern zu einer Sofortabschreibung von 100 Prozent im ersten Jahr führe. Zudem sei die vorgesehene Maßnahme erheblich bürokratieärmer und nutzerfreundlicher als die bisherige Verfahrensweise. Bisher mussten Computer und Software für Besteuerungszwecke getrennt erfasst werden, um die jeweiligen Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt geltend machen zu können.

Die Erleichterung soll den Angaben zufolge für alle Neuanschaffungen gelten, die ab dem 1. Januar diesen Jahres erfolgen. Sie gelte aber auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020, deren Restwert zu 100 Prozent abgeschrieben werden könne. Damit werde auch die konjunkturelle Erholung mit einem weiteren Element unterstützt.

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January 21, 2021 04:28 ET (09:28 GMT)