CLOPPENBURG/HELMSTEDT (dpa-AFX) - Ein Ende der Vorsichtsmaßnahmen wegen der Vogelgrippe ist in Niedersachsen erst einmal nicht in Sicht. Die Landkreise Cloppenburg und Helmstedt kündigten am Donnerstag an, die Stallpflicht über den 31. Januar hinaus zu verlängern. Damit geraten die Eierproduzenten wirtschaftlich nun unter Druck, weil die Eier von Hühnern in konventioneller Haltung nicht mehr als Freilandware verkauft werden dürfen, wenn die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall waren. Es sei mit einem deutlichen Preisverlust zu rechnen, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und Vorsitzender des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes.

"Es wird Minderpreise geben, Freilandlegehalter werden deutlich weniger erlösen, obwohl sie nach wie vor höhere Kosten haben", sagte Ripke. Die Eier müssten nach derzeitigem EU-Vermarktungsrecht als Eier aus Bodenhaltung verkauft werden. Wegen des großen Angebots sei in der Folge damit zu rechnen, dass auch die Preise für Eier aus Bodenhaltung nachgeben werden.

Aus Kundensicht sei damit zu rechnen, dass das regionale Angebot an Eiern aus Freilandhaltung zurückgehen wird. "Einige Kunden werden zu Eiern aus Bodenhaltung greifen, andere zu Bioware", sagte Ripke. Rein von der Menge her könnten Bioeier aber nicht die Freilandware ersetzen. Bio-Landwirte haben einen größeren zeitlichen Spielraum, ihre Tiere im Stall zu halten, als konventionelle Halter.

"Wir haben die Bitte, dass der Verbraucher uns weiterhin Vertrauen schenkt", sagte Ripke. Er hoffe, dass die Kunden die Eier der Landwirte kaufen, auch wenn sie als Bodenhaltungsware deklariert seien. Freilandeier würden meist als regionale Ware in den Supermärkten verkauft. Es seien die gleichen Eier, die gleichen Hennen, die gleichen Betriebe, auch wenn die Produkte aus formalen Gründen nicht als Freilandware verkauft werden könnten.

Denkbar sei es, die Eierkartons mit einem Aufkleber zu versehen, der die Situation erkläre. Der Verband wolle in der Sache auch den Lebensmittelhandel anschreiben. Wichtig sei aus Sicht der Landwirte, dass die Handelsbeziehungen erhalten bleiben. "Es entstehen langfristig auch Kollateralschäden, wenn die Kontakte gekündigt werden", sagte Ripke.

Die Branche hatte darauf gehofft, dass die Stallpflicht nur bis Anfang Februar gelten würde. Doch wegen eines erneuten Vogelgrippefalls in Bösel verlängerte der Landkreis Cloppenburg die Stallpflicht bis zum 30. April. In anderen Landkreisen in Weser-Ems entscheiden die Behörden in den nächsten Tagen, ob die Aufstallpflicht verlängert wird.

In Bösel wurde die Vogelgrippe in einem Betrieb mit rund 7500 Putenhähnen festgestellt. Es gibt einen Kontakt zu zwei weiteren Betrieben mit 22 500 Tieren. Alle 30 000 Tiere sollen nun getötet werden. Das abschließende Prüfergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts stehe noch aus, hieß es.

Um den Ausbruchsbetrieb herum wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei und ein Beobachtungsbezirk von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Im Sperrbezirk befinden sich 17 Geflügelhalter mit knapp 104 000 Tieren, im Beobachtungsgebiet sind es 185 Betriebe mit rund 2,3 Millionen Tieren./eks/DP/tos