Die Aussetzung wird 21 Tage dauern und dann wöchentlich überprüft werden, sagte der Minister für Landwirtschaft, Landreform und ländliche Entwicklung, Thoko Didiza, in einer Erklärung.

Die Verbringung von Vieh von einem Grundstück zu einem anderen wird während dieser Zeit aus keinem Grund erlaubt sein, mit Ausnahme der Schlachtung in registrierten Schlachthöfen und für rituelle Zwecke, sagte Didiza.

In Südafrika gibt es derzeit 116 Fälle von Maul- und Klauenseuche. Während die Krankheit keine Bedrohung für die menschliche Bevölkerung darstellt, handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierkrankheit, die Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine befällt.

Der Minister fügte hinzu, dass das Verbot nur für Rinder gelte, mahnte aber die Öffentlichkeit, bei anderen Klauentieren auf Anzeichen der Krankheit zu achten.