MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eltern haften nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgericht (OLG) unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 29 U 2593/15). Es bestätigte das Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von rund 3500 Euro plus Zinsen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Weil der Streitfall um ein Album der Pop-Sängerin Rihanna für eine Vielzahl sogenannter Filesharing-Verfahren Bedeutung habe, ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu./kre/DP/stb