KASSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht gesetzlichen Regelungsbedarf beim Umgang mit Ergebnissen von Wählerbefragungen, die nach der Stimmabgabe erhoben und veröffentlicht werden. "Aus meiner Sicht stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar - egal ob dabei Wählerinnen und Wähler nach ihrem Gang an die Urne nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden oder Briefwählerinnen und Briefwähler", sagte Thiel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der Gesetzgeber müsse hier gegebenenfalls klarstellend tätig werden.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Thiel und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung abschließend zugunsten von Forsa entschieden. Es ging um die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute Umfragen veröffentlichen dürfen, in die Antworten von Briefwählern einfließen. Laut der Gerichtsentscheidung gilt das Verbot im Bundeswahlgesetz, Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe vor Ablauf der Wahlzeit zu veröffentlichen, nicht für die Briefwahl./czy/DP/ngu