KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will an diesem Mittwoch im Laufe des Tages seine Entscheidung zur Klage eines Paares auf Kostenerstattung für eine China-Rundreise bekanntgeben. Die beiden hatten die Tour im Sommer 2015 wenige Tage vor Reisebeginn storniert. Grund dafür war der ebenfalls sehr kurzfristige Hinweis des Reiseveranstalters, dass zwei der Hauptsehenswürdigkeiten Pekings nicht besichtigt werden könnten. Die beiden Kläger sagten daraufhin die gesamte Rundreise ab und wollen vom Veranstalter das Geld dafür zurück. Sie halten den Wegfall der Besichtigungen für einen erheblichen Reisemangel. Die Vorinstanz hatte ihnen bereits Recht gegeben. Dagegen legte das Reiseunternehmen Revision beim BGH ein. Eine Mitteilung zum Urteil war am Dienstag verschoben worden (Az.: X ZR 44/17)./avg/DP/he