BERLIN (Dow Jones)--Das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat Forderungen nach einem Homeoffice-Gebot zur Eindämmung der Pandemie zurückgewiesen. Die Nutzung eines heimischen Arbeitsplatzes werde "im direkten Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer" oder im Austausch mit den Betriebsräten geklärt, sagte Altmaiers Sprecherin Beate Baron in Berlin. Es müsse jeweils geklärt werden, welches Modell den betrieblichen Anforderungen gerecht werde und zugleich Kontakte reduzieren könne, beispielsweise auch durch ein Wechselteammodell. "Die Entscheidung liegt nicht bei uns, sondern vor Ort bei den Betroffenen."

Zuvor hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Rechtsanspruch aufs Homeoffice gefordert, wo immer dies machbar sei. "Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber allein darüber entscheiden", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der Süddeutschen Zeitung. Ebenso müsse sichergestellt werden, "dass niemand ins Home Office gezwungen werden kann". Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche lediglich einen dringlichen Appell an die Arbeitgeber gerichtet, Telearbeit zu ermöglichen. Zugleich aber werden Betriebskantinen geschlossen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Ende vergangenen Jahres einen Rechtsanspruch aufs Home Office angekündigt, war dann jedoch nach Bedenken des Koalitionspartners zurückgerudert. Sein Gesetzentwurf sieht nun nur noch vor, dass ein Arbeitgeber mit einem Beschäftigten, der von zu Hause aus arbeiten möchte, darüber sprechen muss. Bußgelder seien darin auch nicht vorgesehen, stellte ein Ministeriumssprecher klar. "Unser Entwurf fürs Homeoffice befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung." Mit Blick auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 25. Januar sei auch keine schnellere, temporäre Regelung für ein verpflichtendes Homeoffice geplant, stellte der Sprecher auf Nachfrage klar.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erklärte, ein Homeoffice-Zwang mit Bußgeldern "wäre absurd". Denn die Arbeitsorganisation jedes einzelnen Betriebes sei unterschiedlich und lasse sich nicht per Behördenverordnung von außen regeln.

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte sich skeptisch. "Verpflichtendes Homeoffice wäre ein gravierender Eingriff in die betriebliche Disposition, für den die Grundlage fehlt", heißt es in einer Kurzanalyse des Arbeitsmarktexperten Oliver Stettes. Zudem sei es nicht überall möglich oder gar sinnvoll, dauerhaft von Zuhause aus zu arbeiten. Das IW verweist auf repräsentative Befragungsdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von Mitte September, wonach knapp drei Viertel der Beschäftigten, bei denen die Tätigkeit dies grundsätzlich zuließ, auch im Homeoffice arbeiteten.

Eine repräsentative Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung von vergangener Woche zeigte jedoch, dass während des Teil-Lockdowns im November nur 14 Prozent der Erwerbstätigen überwiegend oder ausschließlich zu Hause arbeiteten. Im April 2020, also kurz nach Beginn der Corona-Pandemie, waren es noch 27 Prozent.

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January 11, 2021 06:46 ET (11:46 GMT)