BERLIN (dpa-AFX) - Anders als von Gewerkschaften anfangs befürchtet sind Kontrolleure bisher nicht auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn in großem Stil gestoßen. Bei der überwiegender Mehrheit der Betriebe seien Verstöße nur vereinzelt festgestellt worden, sagte der zuständige Zoll-Abteilungsleiter Tino Igelmann am Donnerstag bei einer Fachtagung zum Mindestlohn in Berlin. Umfassende Erkenntnisse über Zuwiderhandlungen gegen die Zahlung des Mindestlohns von 8,50 Euro lägen aber noch nicht vor.

Bei möglichen Fällen von manipulierter Arbeitszeit werde Aufklärung dadurch erschwert, dass Arbeitnehmer dann oft im Sinne des Arbeitgebers aussagten. In fast allen Branchen gebe es zudem Scheinselbstständige - etwa wenn Kellner die Getränke zunächst beim Wirt kaufen oder Friseure den Friseurstuhl mieten müssten. Firmen wollten sich so Sozialbeiträge und Mindestlohn sparen./bw/DP/jha