Erfurt, 27. Januar 2016

Ein Jahr Freiheitsstrafe

Bereits am 4. Dezember 2015 verurteilte das Amtsgericht Chemnitz einen 46-jährigen Bauunternehmer aus Chemnitz wegen Veruntreuens und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 71 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Aufgrund geführter Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz konnte dem inzwischen rechtskräftig verurteilten Bauunternehmer nachgewiesen werden, dass er im Zeitraum von Januar 2008 bis Juni 2014 nur einen Teil seiner Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte, während er einen anderen Teil seiner Arbeitnehmer für sich arbeiten ließ, ohne diese zuvor zur Sozialversicherung anzumelden.

Dadurch entgingen den Einzugsstellen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt mehr als 300.000 Euro.

Zollverwaltung veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 15:12:20 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2016/z96_bauunternehmer_verurteilt.html;jsessionid=3B5BAE0999A9572AEA9CC6CE48A52FAD.live0501?nn=20202