A Metaverse Company gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, das geprüfte Jahresergebnis 2021 spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres, d.h. am oder vor dem 31. März 2022, zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das geprüfte Jahresergebnis 2021 auf dem mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmten Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") möchte die Aktionäre und die potenziellen Investoren der Gesellschaft darüber informieren, dass er am 30. März 2022 von einem Minderheitsaktionär (der "Minderheitsaktionär"), der 49% der Aktien einer 51%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft hält, eine Aufforderung an die Gesellschaft erhalten hat, ihrer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, die verbleibenden 49% der Aktien der besagten Tochtergesellschaft vom Minderheitsaktionär zurückzukaufen (der "Vorfall"). In Anbetracht des Vorfalls ist das Unternehmen der Ansicht, dass der Vorfall Auswirkungen auf die geprüften Jahresergebnisse 2021 haben könnte und zusätzliche Zeit benötigt, um weitere Informationen in Bezug auf den Vorfall zu sammeln und die Auswirkungen auf die Finanzergebnisse des Konzerns für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr und die Geschäftstätigkeit des Konzerns zu bewerten. In diesem Zusammenhang wird sich die Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2021 verzögern, bis die Informationsbeschaffung abgeschlossen ist und die finanziellen Auswirkungen des Vorfalls auf die Gruppe ermittelt wurden.