Zur Vorlage bei der folgenden Hauptversammlung der Addiko Bank AG

Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG

Gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) hat jede für die Wahl in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vorgeschlagene Person der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Zur Darlegung meiner fachlichen Qualifikation sowie meiner beruflichen bzw vergleichbaren Funktionen verweise ich auf meinen angeschlossenen Lebenslauf.

Ich erkläre hiermit gemäß § 87 Abs 2 und Abs 2a AktG, dass in meiner Person keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten und dass ich nicht rechtskräftig wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden bin, welche meine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen würde.

Wien, 24.03.2022

___________________________________

Johannes Proksch

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Addiko Bank AG published this content on 24 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2022 11:56:07 UTC.