Kulmbach, 13. August 2014: Die AGO AG Energie + Anlagen gibt die auf der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 beschlossene Kapitalherabsetzung bekannt. So ist das Grundkapital der Gesellschaft zuerst von EUR 3.348.269,00, eingeteilt in 3.348.269 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 1,00 auf EUR 3.348.268,00 herabgesetzt worden, um in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Herbeiführung einer durch zwei teilbaren Aktienzahl zu erreichen. Die Herabsetzung erfolgte durch Einziehung von einer Inhaberstückaktie, die der Gesellschaft von dem Aktionär Dr. Klaus Ramming unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist.

Zudem wurde das Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von EUR 3.348.268,00 um EUR 1.674.134,00 auf EUR 1.674.134,00 in der Weise herabgesetzt, dass je zwei Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt worden sind. Die Kapitalherabsetzung erfolgte zum Zwecke der Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von EUR 1,00 je Aktie sowie zum Zwecke der Einstellung des nach Deckung des Bilanzverlustes verbleibenden Teilbetrags des Herabsetzungsbetrags in Höhe von EUR 1.395.974,32 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Abs. 3 A II HGB . Die Kapitalherabsetzung wurde ins Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 2:1 durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, erfolgte mit Wirkung zum Ablauf des 8. August 2014. Für je zwei Aktien vor Konvertierung mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 mit der ISIN DE000A1TNL44 / WKN A1TNL4 erhalten die Aktionäre je eine konvertierte Aktie mit der ISIN DE000A12UK40/ WKN A12UK4 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A12UKN0 / WKN A12UKN) eingebucht.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Wir bitten die Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Depotbank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktienspitzen durch Zukauf bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf ein Vollrecht auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Spitzenbeträge ist spätestens bis zum 22. August 2014 vorzunehmen. Soweit Aktionäre bis zum Ablauf dieser Regulierungsfrist keine Weisung erteilt haben oder ein Regulierungsauftrag nicht ausgeführt werden konnte und deshalb ein Ausgleich der Aktienspitzen nicht erfolgt ist, werden diese Aktienspitzen für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Der Erlös wird den Beteiligten über die Depotbanken gutgeschrieben. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Der Vorstand

Über AGO AG Energie + Anlagen

Das 1980 gegründete Unternehmen mit Sitz in Kulmbach ist Spezialist im Bereich innovativer und effizienter Energieversorgungsanlagen für Industriekunden und Kommunen. Dabei fokussiert sich die AGO AG Energie + Anlagen auf die Geschäftsfelder Anlagenplanung, Anlagenbau sowie Service und Beratung. Die Kernkompetenz der Gesellschaft liegt vor allem bei Blockheizkraftwerken, im wärme-, kälte- und lufttechnischen Anlagenbau, Biomasseheizkraftwerken und der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung. Standortstudien/-entwicklung, Energieeffizienzberatung, Roh- und Brennstoffmanagement sowie das Emissionshandelsmanagement runden das Geschäftsmodell ab. AGO steht für Effizienz, Sicherheit und Technologiekompetenz ihrer Energieversorgungsanlagen.

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