Corporate Governance-Bericht

Der vorliegende Corporate Governance-Bericht fasst den Corporate Governance-Bericht der AGRANA Beteiligungs-AG und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht der AGRANA Beteiligungs-AG gemäß § 243c und § 267b Unter- nehmensgesetzbuch (UGB) in Verbindung mit § 251 (3) UGB in einem Bericht zusammen.

Die AGRANA Beteiligungs-AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und notiert an der Wiener Börse. Der rechtliche Rahmen für Corporate Governance in der AGRANA wird durch das österreichische Aktien- und Kapital- marktrecht, die Regelungen über die betriebliche Mitbestimmung sowie die Satzung und die Geschäftsordnungen

der Organe der AGRANA Beteiligungs-AG vorgegeben. Darüber hinaus bildet der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK), der auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate- governance.at abrufbar ist, den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens mit dem Ziel, ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder zu gewährleisten.

Der ÖCGK gliedert sich in verbindlich einzuhaltende L-Regeln ("Legal Requirement", zwingende Rechtsvorschriften) und C-Regeln ("Comply or Explain"), die eingehalten werden sollen, wobei Abweichungen jedoch erklärt werden können, um kodexkonformes Verhalten zu erreichen, sowie R-Regeln ("Recommendation"), bei denen es sich um Empfehlungen handelt, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist.

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

AGRANA bekennt sich zu den Regelungen des ÖCGK. Im Geschäftsjahr 2022|23 hat AGRANA den ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2021 zur Anwendung gebracht. Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat sich in seinen Sitzungen am 23. November 2022 und 16. Februar 2023 mit Fragen der Corporate Governance befasst und einstimmig der Erklärung über die Einhaltung des Kodex zugestimmt.

Gemäß Regel 62 des ÖCGK ist die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex regelmäßig, zumindest alle drei Jahre, einer externen Evaluierung zu unterziehen. Dies erfolgte für das Geschäftsjahr 2020|21 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft auf Basis des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung Jänner 2021). Der Bericht über diese externe Evaluierung ist unter www.agrana.com/ir/corporate-governance abrufbar. Im Geschäftsjahr 2023|24 wird eine neuerliche externe Evaluierung zur Einhaltung der Regeln des

Kodex erfolgen.

Im Geschäftsjahr 2022|23 wurden mit Ausnahme der nachfolgend angeführten "Explains" sämtliche C-Regeln des Kodex eingehalten:

  • Regel 27 (Vorstandsvergütungskriterien)
    Die bestehenden Vorstandsverträge knüpfen hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile nicht an nicht-finanzielle Kriterien an und enthalten nur teilweise betragsmäßige Höchstgrenzen.
  • Regel 27a (Abfertigungszahlungen)
    Für den Fall der Beendigung der Vorstandsfunktion sind Abfertigungszahlungen entsprechend den Regelungen des Angestelltengesetzes vereinbart. Die Vorstandsverträge enthalten teilweise Abfertigungsgrenzen.

Die Vorgangsweise zu den Regeln 27 und 27a wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und vom Personalausschuss in

der Gestaltung der Vorstandsverträge umgesetzt. Eine neue Vorstandsvergütungspolitik wird im Rahmen der 36. Haupt- versammlung am 7. Juli 2023 dieser zur Abstimmung vorgelegt werden.

  • Regel 49 (Veröffentlichung zustimmungspflichtiger Verträge)
    Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Gegenstand und Bedingungen solcher Verträge werden aus geschäftspolitischen Gründen und Wettbewerbsgründen nicht
    im Geschäftsbericht veröffentlicht, wie in Regel 49 gefordert. Diese Abweichung wurde beim erstmaligen Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex im Jahr 2005 vom Aufsichtsrat beschlossen.

1

Corporate Governance-Bericht

Zur Umsetzung einer offenen und transparenten Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern und der interessierten Öffentlichkeit werden Informationen, die in Conference Calls und Roadshows an Investoren weitergegeben werden, auch zeitgleich allen übrigen Aktionärinnen und Aktionären durch Veröffentlichung auf der Website (www.agrana.com/ir/uebersicht) zur Verfügung gestellt.

Organe der Gesellschaft sowie Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Zum 28. Februar 2023 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:

Datum der

Ende der

Name

Jahrgang

Erstbestellung

Funktionsperiode

Dkfm. Markus Mühleisen, MBA

Chief Executive Officer

1966

01.06.2021

31.05.2024

Ingrid-Helen Arnold, MBA

1968

01.06.2021

30.04.2024

Mag. Stephan Büttner

1973

01.11.2014

31.10.2024

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer

1973

01.09.2019

31.08.2027

Mitglieder des Vorstandes hatten Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in den folgenden, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen, in- und ausländischen Gesellschaften inne:

  • Dkfm. Markus Mühleisen, MBA: Südzucker AG1, Mannheim|Deutschland
  • Ingrid-HelenArnold, MBA:
    Heineken N.V., Amsterdam|Niederlande; TUI AG, Hannover|Deutschland
  • Mag. Stephan Büttner: Semperit AG Holding, Wien

Die Unternehmenskultur in der AGRANA-Gruppe ist durch eine offene und konstruktive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat geprägt. Vorstand und Aufsichtsrat von AGRANA, insbesondere deren Vorsitzende, stehen zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinaus- gehender, Diskussion.

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-AG hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börsen- und unternehmens- rechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung, der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung

für den Vorstand sowie dem ÖCGK. Die Vorstandsmitglieder stehen in ständigem Informationsaustausch und beraten in wöchentlichen Vorstandssitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, treffen die notwendigen Entscheidungen und fassen die erforderlichen Beschlüsse. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis des offenen Informations- austausches und der regelmäßigen Beratungen mit den Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitenden der Segmente.

Die Geschäftsordnung umfasst Regelungen zu Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit sowie zu Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes als auch einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.

1 Bestellung aufgrund des Syndikatsvertrages zwischen der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland,

und der Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien

2

Corporate Governance-Bericht

Die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder sind wie folgt festgelegt:

Name

Ressortzuständigkeit

Dkfm. Markus Mühleisen, MBA

Strategie und Wirtschaftspolitik, Verkaufskoordination,

Öffentlichkeitsarbeit, Personal, Generalsekretariat

(disziplinär)

Segmentverantwortung Zucker

Ingrid-Helen Arnold, MBA

Interne Revision

Mag. Stephan Büttner

Mergers & Acquisitions/Beteiligungen,

Datenverarbeitung/Organisation, Finanzwesen, Recht,

Compliance, Einkaufskoordination, Investor Relations

Segmentverantwortung Frucht

Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer

Produktionskoordination/Investitionen, Rohstoff,

Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit,

Qualitätsmanagement

Segmentverantwortung Stärke

Nachhaltigkeitsbelange sind integraler Bestandteil vieler AGRANA-Konzernfunktionen. Angesichts steigender ökologi- scher Herausforderungen wurde Nachhaltigkeit in der Aufsichtsratssitzung im November 2022 als eigenes Ressort definiert, das seither von Dipl.-Ing. Dr. Norbert Harringer verantwortet wird. Das Ressort Qualitätsmanagement, welches sich neben der Prozessorientierung auch stark auf die Bereiche Produktion sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit fokussiert, wurde im November 2022 ebenfalls Technikvorstand Harringer zugeordnet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG besteht aus zwölf Mitgliedern, davon sind acht von der Hauptversamm- lung gewählte Kapitalvertreter und vier vom Betriebsrat delegierte Arbeitnehmervertreter. Sämtliche von der Haupt- versammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026|27 zu beschließen hat, gewählt. Im Berichtszeitraum trat der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammen.

3

Corporate Governance-Bericht

Datum der

Ende der

Name

Jahrgang

Erstbestellung

Funktionsperiode

Aufsichtsratsmandate in in- und

ausländischen börsennotierten Gesellschaften

Obmann Mag. Erwin Hameseder,

Mühldorf|Österreich, unabhängig

Aufsichtsratsvorsitzender

1956

23.03.1994

40. o. HV (2027)

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisen Bank International AG, Wien
  • Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der STRABAG SE, Villach|Österreich
  • Zweiter Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland

Dr. Niels Pörksen,

Mannheim|Deutschland, unabhängig

Erster Stellvertreter

des Aufsichtsratsvorsitzenden

1963

08.07.2022

40. o. HV (2027)

  • Mitglied des Board of Directors
    der AGCO Corporation, Duluth|MN|USA

Mag. Veronika Haslinger,

Wien, unabhängig

Zweite Stellvertreterin

des Aufsichtsratsvorsitzenden

1972

08.07.2022

40. o. HV (2027)

  • Aufsichtsratsmitglied der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland

Dipl.-Ing. Helmut Friedl,

Egling an der Paar|Deutschland,

unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1965

07.07.2017

40. o. HV (2027)

  • Aufsichtsratsmitglied der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland

Dr. Andrea Gritsch,

Wien, unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1981

03.07.2020

40. o. HV (2027)

Dipl.-Ing. Ernst Karpfinger,

Baumgarten/March|Österreich, unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1968

14.07.2006

40. o. HV (2027)

Dipl.-Ing. Josef Pröll,

Wien, unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1968

02.07.2012

40. o. HV (2027)

Dr. Stefan Streng,

Uffenheim|Deutschland, unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1968

08.07.2022

40. o. HV (2027)

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland
  • Aufsichtsratsmitglied der CropEnergies AG, Mannheim|Deutschland

4

Corporate Governance-Bericht

Dr. Hans-Jörg Gebhard,

Eppingen|Deutschland, unabhängig

Erster Stellvertreter

des Aufsichtsratsvorsitzenden

1955

09.07.1997

35. o. HV (2022)

  • Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, Mannheim|Deutschland
  • Aufsichtsratsmitglied der CropEnergies AG, Mannheim|Deutschland

Mag. Klaus Buchleitner,

Mödling|Österreich, unabhängig

Zweiter Stellvertreter

des Aufsichtsratsvorsitzenden

1964

04.07.2014

35. o. HV (2022)

  • Zweiter Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der BayWa AG, München|Deutschland
  • Aufsichtsratsmitglied der
    Raiffeisen Bank International AG, Wien

Dr. Thomas Kirchberg,

Ochsenfurt|Deutschland, unabhängig

Aufsichtsratsmitglied

1960

10.07.2009

35. o. HV (2022)

  • Aufsichtsratsmitglied der CropEnergies AG, Mannheim|Deutschland

Datum der

Arbeitnehmervertreter

Jahrgang

Erstbestellung

Thomas Buder, Tulln|Österreich

Sprecher der Konzernvertretung

und Zentralbetriebsratsvorsitzender

1970

01.08.2006

Dipl.-Ing. Daniela Bogner, Wien

1963

23.04.2021

Andreas Klamler, Gleisdorf|Österreich

1970

10.11.2016

René Schmid, Gmünd|Österreich

1987

23.04.2021

Unabhängigkeit des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat beschlossen, die Leitlinien für die Definition der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern in der Form des Anhanges 1 zum ÖCGK zur Anwendung zu bringen:

  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Vorstandsmitglied oder leitende/r Angestellte/r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll zur Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern.
  • Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligte/r oder Angestellte/r der Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsrats- mitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.

5

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

AGRANA Beteiligungs AG published this content on 17 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 May 2023 05:39:11 UTC.