Der Vorstand von Alam Maritim Resources Berhad (ALAM) gab bekannt, dass ALAM vor kurzem eine Absichtserklärung (MOU) mit SAFEEN Survey and Subsea Services und der Abu Dhabi Ports Group sowie der MCS Group unterzeichnet hat, um Erfahrungen, Vermögenswerte und Fähigkeiten im Bereich der Schifffahrt sowie firmeneigene Technologien in der Öl- und Gasindustrie (O&G) zusammenzuführen, insbesondere im vorgelagerten Öl- und Gassektor in Malaysia und der Region unter der Führung von ALAM (geplante Zusammenarbeit). WICHTIGSTE BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG: Die Absicht der Vereinbarung ist es, die Erfahrung, das Fachwissen und die Vermögenswerte aller Parteien in ihren jeweiligen Bereichen zum gegenseitigen Nutzen zu bündeln und ihre jeweiligen Fähigkeiten und firmeneigenen Technologien auf die O&G-Industrie auszurichten, insbesondere auf den vorgelagerten Öl- und Gassektor in Malaysia und der Region, angeführt von ALAMs Führung in den Bereichen Offshore-Service-Schiffe (OSV) und Subsea. Darüber hinaus sollen die Synergieeffekte durch die Absichtserklärung die effizientesten betrieblichen und kommerziellen Lösungen fördern, die dem O&G-Sektor in Malaysia und Südostasien einen wirtschaftlichen Wert in Umfang und Größe bieten.

Nach der Identifizierung eines solchen Zielprojekts werden die Parteien eine spezielle Vereinbarung über eine gemeinsame Ausschreibung und/oder eine Kooperationsvereinbarung und/oder eine andere Vereinbarung abschließen und entsprechende Verfolgungspläne entwickeln. Die Parteien vereinbaren in der Absichtserklärung eine exklusive Zusammenarbeit für das durch diese Vereinbarung gesicherte Zielprojekt. Es wird nicht erwartet, dass die Absichtserklärung wesentliche Auswirkungen auf das ausgegebene Aktienkapital und die wesentlichen Beteiligungen von ALAM sowie auf die Vermögenswerte, den Verschuldungsgrad, den Gewinn und den Gewinn pro Aktie von ALAM haben wird.

Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Zusammenarbeit können erst nach Abschluss der spezifischen Vereinbarung über das gemeinsame Angebot und/oder der Kooperationsvereinbarung und/oder jeder anderen Vereinbarung bestimmt werden.