Allgeier SE

München

ISIN DE000A2GS633

WKN A2GS63

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 hat beschlossen, dass aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 14.162.848,21 eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet und der verbleibende Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Die Dividende wird vom 28. Juni 2024 an über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts.

Freiwilliger Hinweis zur Auszahlung

Die Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie wird unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (Abzug insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, gestellt werden.

Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der Usancen der Auszahlung dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an ihren steuerlichen Berater zu wenden.

München, im Juni 2024

Der Vorstand

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Allgeier SE published this content on 25 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 June 2024 12:43:09 UTC.