Pollen Street Secured Lending plc (LSE:PSSL) gab am 25. Februar 2020 bekannt, dass es sich in Gesprächen mit Waterfall Asset Management, LLC ("Waterfall") in Bezug auf ein mögliches Barangebot durch von Waterfall beratene Fonds für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von PSSL (das "mögliche Angebot") befindet. Gemäß Regel 2.4(c) des City Code on Takeovers and Mergers (der "Kodex") war Waterfall gemäß Regel 2.6(a) des Kodex verpflichtet, bis zum 14. Juli 2020 um 17:00 Uhr (die "maßgebliche Frist") entweder (i) die feste Absicht bekanntzugeben, ein Angebot für PSSL gemäß Regel 2.7 des Kodex abzugeben, oder (ii) anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für PSSL abzugeben. Gemäß Regel 2.6(c) des Kodex hat das Panel für Übernahmen und Fusionen (das "Panel") auf Antrag der Direktoren von PSSL (das "Board") einer Verlängerung der entsprechenden Frist bis zum 11. August 2020 um 17:00 Uhr zugestimmt, um den Parteien die Fortsetzung ihrer laufenden Gespräche zu ermöglichen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Waterfall entweder die feste Absicht bekunden, ein Angebot für PSSL abzugeben, oder ankündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für PSSL abzugeben. In diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese neue Frist kann mit Zustimmung des Gremiums gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden.