Icelandair Group hf. hat mit Arion banki hf. eine Vereinbarung über das Market Making für die von der Gesellschaft ausgegebenen und an der Nasdaq Iceland Stock Exchange gehandelten Aktien getroffen.

Ziel der Vereinbarung ist es, die Liquidität der Icelandair-Aktien aufrechtzuerhalten, einen Marktpreis zu schaffen und die Preisbildung der Aktien auf die effizienteste und transparenteste Weise zu gewährleisten. Die Vereinbarung sieht vor, dass Arion banki täglich Gebote und Angebote für den Kauf und Verkauf von Icelandairacos Aktien im Handelssystem der isländischen Börse abgibt. Jedes Gebot und jedes Angebot muss mindestens 5.000.000 ISK im Marktwert des Emittenten betragen, und zwar zu einem von Arion banki festgelegten Kurs.

Diese Gebote dürfen jedoch nicht um mehr als 3% vom letzten Transaktionskurs abweichen. Die Geld-Brief-Spannen werden unter Bezugnahme auf die jeweils aktuelle Kurstabelle der Börse festgelegt, so dass die Spanne möglichst nahe bei 1,5%, aber nicht weniger als 1,45% liegt. Arion banki ist es jedoch gestattet, Geld- und Verkaufsangebote mit einer geringeren Preisspanne zu unterbreiten, z.B. aufgrund von Umständen, die sich aus der Kurstabelle der Börse ergeben.

Wenn Arion banki mit Aktien von Icelandair, die im Handelsbuch von Arion banki gehalten werden, im Wert von insgesamt 40.000.000 ISK handeln soll, entfallen die vorgenannten Verpflichtungen von Arion banki hinsichtlich der maximalen Geld- und Briefkurse innerhalb dieses Datums. Wenn die Kursveränderung der Icelandairacos-Aktien innerhalb eines Handelstages 5% übersteigt, kann die Arion Banki den maximalen Spread auf bis zu 3,0% erhöhen. Übersteigt die Kursveränderung der Icelandairacos-Aktie innerhalb eines Handelstages 10%, kann die Arion Bank den maximalen Spread auf bis zu 4,5% erhöhen.

Die Vereinbarung berücksichtigt im Übrigen die Verordnung (EU) 2017/578 der Europäischen Kommission vom 13. Juni 2016 über technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Anforderungen an Market-Making-Vereinbarungen und -Systeme gemäß Artikel 12 von Artikel 48 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente, die in Island gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 115/2021 über Märkte für Finanzinstrumente rechtsgültig sind. Die Vereinbarung ist unbefristet und wird am 30. Juni 2023 wirksam.

Jede der Parteien kann die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen. Die Vereinbarung mit Arion banki ersetzt die Market-Making-Vereinbarung mit Islandsbanki, die gekündigt wurde.